Mietminderung wegen verschwiegener Lärmbelästigung?

  • Hallo,

    meine Freundin und ich sind vor etwas mehr als einem Monat in unsere neue Wohnung gezogen. Vor Vertragsabschluss haben wir sowohl die Vormieterin als auch die Vermieterin gefragt, ob es Probleme mit Lärm gebe. Da dies von beiden Seiten verneint wurde, haben wir unterschrieben.

    Direkt am Tag des Einzugs haben wir bemerkt, dass auf dem Hinterhof beinahe den ganzen Tag Musik (südliche, ohne näher darauf einzugehen) läuft oder Gespräche von Damen zu hören sind. Am nächsten Morgen (Sonntag) kam Kindergeschrei dazu. Mit den Tagen mussten wir dann feststellen, dass dies der Normalzustand ist und von früh morgens bis tief in die Nacht Lärm von unserem Nebenhaus ausgeht, auf dessen Innenhof wir fast direkt blicken. Vom stinkenden Zigarettenrauch, der bei offenem Fenster teilweise in unsere Wohnung zieht, wollen wir gar nicht erst sprechen...

    Wir riefen unsere Vermieterin an und fragten, was es mit dem Lärm auf sich habe. Sie sagte mir relativ nüchtern, dass dort ein Frauenhaus untergebracht sei und ich ja mal mit denen reden könnte. Aber am besten nicht zu offensiv, da unsere Vermieterin ja nächstes Jahr Balkone an das Haus anbringen will.

    Wir sind uns ziemlich unsicher, was nun zu tun ist. Wir wurden vor Mietbeginn mündlich belogen und sitzen jetzt in einer moralischen Falle. Wir sind uns ziemlich sicher, dass man den Lärm morgens und tagsüber nicht unterbinden kann - weil ja auch Kinder im Spiel sind. Kann man die Vermieterin denn irgendwie in die Pflicht nehmen, für Ruhe zu sorgen bzw. die Miete kürzen, falls sie erfolglos bleibt?
    Bzw. gibt es eine Möglichkeit gegen die vorangegangene Lüge vorzugehen, z.B. in Form, dass sie uns die Umzugskosten erstatten muss oder ähnliches?

    Für uns steht nämlich fest, dass wir jetzt wieder anfangen dürfen zu suchen und dann umzuziehen, was in Großstädten leider gerade alles andere als einfach ist...

    Danke schonmal für jede Hilfe!

  • Hallo unluckystuntman,

    da muss ich Euch leider enttäuschen, denn diese Erfahrung(en) könnt Ihr unter Allgemeinem Lebensrisiko abhaken.
    Wenn Ihr jetzt zum nächstmöglichen Zeitpunkt kündigt, wäre das dann der 31.01.2014.


  • Für uns steht nämlich fest, dass wir jetzt wieder anfangen dürfen zu suchen und dann umzuziehen, was in Großstädten leider gerade alles andere als einfach ist...

    Dann suchen Sie sich aber eine ruhigere Gegend, wird aber nicht einfach. Auch hier fangen wieder die Wölfe des Nachts zu heulen an.

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