Mehrfache Kündigung

  • Hallo
    Nach einem Streit mit unserem Vermieter, der uns mit fristloser kündigung gedroht hat,haben wir den Mietvertrag selbst zum 31.04 2014 gekündigt. Vermieter hat akzeptiert.
    Nun haben wir zum 01.01.2014 eine neue Wohnung gefunden und haben jetzt zum 31.01.2014 gekündigt ( gesetzliche 3 Monate ). Dieses will der Vermieter nicht akzeptieren, und besteht auf die Miete bis ende April 2014.
    Meine Frage, ist das rechtens?
    Können wir überaupt nochmal mit der gesetzlichen 3 Monats frist kündigen?

  • Hallo
    Nach einem Streit mit unserem Vermieter, der uns mit fristloser kündigung gedroht hat,haben wir den Mietvertrag selbst zum 31.04 2014 gekündigt. Vermieter hat akzeptiert.
    Nun haben wir zum 01.01.2014 eine neue Wohnung gefunden und haben jetzt zum 31.01.2014 gekündigt ( gesetzliche 3 Monate ). Dieses will der Vermieter nicht akzeptieren, und besteht auf die Miete bis ende April 2014.
    Meine Frage, ist das rechtens?
    Können wir überaupt nochmal mit der gesetzlichen 3 Monats frist kündigen?

    Sofern es ein unbefristeter Vertrag ohne noch laufenden Kündigungsverzicht ist können Sie das natürlich.

    Der letzte/neuste Befehl, ähm die letzte/neueste Kündigung, gilt.

  • Den 31.04.2014 gibbet sowieso nicht...
    Ich würde diese Kündigung zurückziehen und fristgerecht zum 31.01.2014 kündigen. Schriftlich nachweislich, per Einwurfeinschreiben oder Übergabe mit Zeugen.

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