Ich laufe Kaution hinterher und Ex-Vermieter stellt sich tot

  • Hallo liebe Forums-Mitglieder,
    ich hoffe Ihr könnt mir helfen. In meiner letzten Wohnung hatte ich nach wenigen Monaten Schimmel (trotz Lüften) und durch die mangelhafte Dämmung wurde es nie wärmer als 13 Grad. Ich war x-mal beim Vermieter und habe gefragt, was ich tun kann. Da sagte man mir, ich solle immer auf volle Stärke heizen, dann wird das schon. Hat nicht geholfen und irgendwann meinte der Vermieter ich könne mir was neues suchen. Fairerweise hat er mich ohne Frist aus dem Mietvertrag gelassen (sein Vorschlag) und ich konnte drei Monate danach umziehen, als ich was neues hatte. Ich habe es mir schriftlich geben lassen, dass dies keinen Einfluss auf meine Kautionrückzahlung habe. Im Übergabeprotokoll hab ich auch das Okay bekommen, da ist also alles in Ordnung. Zum 31.5.2013 zog ich also aus und auf die Frage, wann ich meine Kaution zurückbekomme, hieß es, im Oktober, wenn die Nebenkostenabrechnung da ist. Laut Abrechnungsfirma sollte er die Rechnung schon haben. Allerdings erreiche ich ihn inzwischen nicht mehr. Ich vermute, dass die Nebenkostenabrechnung zu meinen Gunsten ausgefallen ist (der Vermieter sagte beim Einzug, die Rechnung sei höher angesetzt als beim Vormieter). Ich weiß nun nicht, wie ich am besten vorgehen soll. Irgendein Mietlexikon sagte, dass der Vermieter bis zu einem Jahr Zeit hat, die NKA zurückzahlen. Allerdings darf er die Kaution wohl nicht länger als 6 Monate nach Auszug behalten. Ich habe zwar inzwischen einen Mieterrechtschutz, allerdings gilt er nicht mehr für das beendete Mietverhältnis. Wenn ich also einen Anwalt einschalten will, muss ich sicher sein, dass ich Recht bekomme, da ich ihn mir sonst nicht leisten kann. Ich will das leidige Thema endlich erledigt haben. Vielen Dank schon mal für Eure Antworten.

  • sorry, meine Fragen waren implizierter Natur.
    Also, hier nochmals in direkter Form :)
    1. Muss ich jetzt tatsächlich noch ein Jahr warten, bevor ich irgendwas unternehmen kann?
    2. ab wann kann ich einen Anwalt beauftragen, damit ich auch Erfolg habe?

    so, hoffe, das ist jetzt klarer geworden...Schon mal danke!

  • sorry, meine Fragen waren implizierter Natur.
    Also, hier nochmals in direkter Form :)
    1. Muss ich jetzt tatsächlich noch ein Jahr warten, bevor ich irgendwas unternehmen kann?
    2. ab wann kann ich einen Anwalt beauftragen, damit ich auch Erfolg habe?

    so, hoffe, das ist jetzt klarer geworden...Schon mal danke!

    Wann war denn der Mietvertrag beendet?

    Dem Vermieter steht ein Zeitraum von 3 - 6 Monaten nach Mietende zu um zu prüfen ob er noch Ansprüche hat. Dann muß er entweder die Kaution auszahlen, zumindest aber darüber Abrechnen.

    Er muß begründen warum er wieviel wofür verwendet hat und/oder warum er wieviel noch einbehält und den Rest + Zinsen auszahlen.

    Länger als den genannten Zeitraum kann er einen angemessenen Teil der Kaution für evtl. Nachzahlungen aus NK-Abrechnungen die noch nicht fällig sind einbehalten.

    Hier Infos dazu, vor allem unter "Fristen für die Rückzahlung der Kaution, Verzug"

    R

  • Danke anitari! Also das Mietverhältnis wurde zum 31.5.2013 gekündigt, also vor 5 Monaten. Es gab eine Abnahme am 31.5., da wollte er, dass ich den Fließenspiegel der Küche entferne (zuerst hatte er das nicht verlangt) und die Armaturen nochmals reinige. Das stand im ersten Übergabeprotokoll drin. Im zweiten, das ich am 1.6.2013 von seiner Mutter unterschreiben lassen sollte (sie hat stets die Miete erhalten), war dann alles ok. Als ich ihn fragte, wann ich die Kaution zurück bekomme, meinte er "Wenn die Nebenkostenabrechnung da ist". Die rückt er aber nicht raus, auf Telefonate reagiert er nicht. Außerdem gab es keine Zwischenabrechnung und der neue Mieter ist bereits Anfang Juni eingezogen (laut Abrechnungsfirma). Das ist schon problematisch, weil ja keine saubere Trennung der Nebenkosten festzustellen ist. Glücklicherweise hab ich die Heizungswerte vor dem Einzug nochmals fotografiert, und die Bilder der Abrechnungsfirma zugemailt. Ich vermute nämlich, dass er die Nebenkosten des neuen Mieters mir aufbrummen will. Ach ja, mit seinem vorherigen Mieter gab es auch Probleme, die waren sogar vor Gericht. Und da hat mein Ex-Vermieter die Kaution einbehalten, angeblich, weil der Mieter noch Schulden hatte. Ich hab jetzt Angst, dass mir das gleiche passiert.
    Bei dem Link stand, dass der Vermieter 3 bis 6 Monate hat. Soll ich noch einen Monat warten, um auf der sicheren Seite zu sein, bevor ich ihm eine Aufforderung mit Einschreiben schicke, dass er mir Kaution und NK-Abrechnung zukommen lassen soll? Und wie komme ich an die Zinsen? Laut Vertrag stehen mir 4 Prozent pro Jahr zu, das sind zwar nur knapp 30 Euro da ich gerade mal 8 Monate in der Wohnung war, aber der Typ hat mir das Leben in der Zeit zur Hölle gemacht, da will ich ihm keinen Cent schenken.

    Schon mal danke! Berllin City Girl

  • BerllinCityGirl:

    "das Mietverhältnis wurde zum 31.5.2013 gekündigt, also vor 5 Monaten. Es gab eine Abnahme am 31.5., da wollte er, dass ich den Fließenspiegel der Küche entferne (zuerst hatte er das nicht verlangt) und die Armaturen nochmals reinige. Das stand im ersten Übergabeprotokoll drin. Im zweiten, das ich am 1.6.2013 von seiner Mutter unterschreiben lassen sollte (sie hat stets die Miete erhalten), war dann alles ok."
    - Na prima, also von bis 30.11. warten.

    "Als ich ihn fragte, wann ich die Kaution zurück bekomme, meinte er "Wenn die Nebenkostenabrechnung da ist"."
    - Korrekt: Wenn der NK-Abrechnungszeitraum bei dieser Immobieleie wie üblich das kalenderjahr ist, wird er am 31.12.13 enden, UND dann hat der VM noch 12(!) Monate Zeit, Dir die letzte Abrechnung zugehen zu lassen...

    "der neue Mieter ist bereits Anfang Juni eingezogen (laut Abrechnungsfirma). Das ist schon problematisch, weil ja keine saubere Trennung der Nebenkosten festzustellen ist. Glücklicherweise hab ich die Heizungswerte vor dem Einzug nochmals fotografiert,"
    - ... und beim Auszug? Nicht protokolliert?

    "die Bilder der Abrechnungsfirma zugemailt."
    - Das interessiert sie überhaupt nicht, denn deren Vertragspartner ist Dein Vermieter.

    "Ich vermute nämlich, dass er die Nebenkosten des neuen Mieters mir aufbrummen will."
    - Das wirst Du an der irgendwann mal kommenden HeizkAbrechnung schon feststellen.

    "Bei dem Link stand, dass der Vermieter 3 bis 6 Monate hat. Soll ich noch einen Monat warten, um auf der sicheren Seite zu sein, bevor ich ihm eine Aufforderung mit Einschreiben schicke, dass er mir Kaution und NK-Abrechnung zukommen lassen soll?"
    - Vergiss' es...

    "Und wie komme ich an die Zinsen? Laut Vertrag stehen mir 4 Prozent pro Jahr zu,"
    - Die Verzinsung steht Dir auch weiterhin zu - bis zur Schlussabrechnung.

  • BerllinCityGirl:

    "das Mietverhältnis wurde zum 31.5.2013 gekündigt, also vor 5 Monaten. Es gab eine Abnahme am 31.5., da wollte er, dass ich den Fließenspiegel der Küche entferne (zuerst hatte er das nicht verlangt) und die Armaturen nochmals reinige. Das stand im ersten Übergabeprotokoll drin. Im zweiten, das ich am 1.6.2013 von seiner Mutter unterschreiben lassen sollte (sie hat stets die Miete erhalten), war dann alles ok."
    - Na prima, also von bis 30.11. warten.

    "Als ich ihn fragte, wann ich die Kaution zurück bekomme, meinte er "Wenn die Nebenkostenabrechnung da ist"."
    - Korrekt: Wenn der NK-Abrechnungszeitraum bei dieser Immobieleie wie üblich das kalenderjahr ist, wird er am 31.12.13 enden, UND dann hat der VM noch 12(!) Monate Zeit, Dir die letzte Abrechnung zugehen zu lassen...

    "der neue Mieter ist bereits Anfang Juni eingezogen (laut Abrechnungsfirma). Das ist schon problematisch, weil ja keine saubere Trennung der Nebenkosten festzustellen ist. Glücklicherweise hab ich die Heizungswerte vor dem Einzug nochmals fotografiert,"
    - ... und beim Auszug? Nicht protokolliert?

    "die Bilder der Abrechnungsfirma zugemailt."
    - Das interessiert sie überhaupt nicht, denn deren Vertragspartner ist Dein Vermieter.

    "Ich vermute nämlich, dass er die Nebenkosten des neuen Mieters mir aufbrummen will."
    - Das wirst Du an der irgendwann mal kommenden HeizkAbrechnung schon feststellen.

    "Bei dem Link stand, dass der Vermieter 3 bis 6 Monate hat. Soll ich noch einen Monat warten, um auf der sicheren Seite zu sein, bevor ich ihm eine Aufforderung mit Einschreiben schicke, dass er mir Kaution und NK-Abrechnung zukommen lassen soll?"
    - Vergiss' es...

    "Und wie komme ich an die Zinsen? Laut Vertrag stehen mir 4 Prozent pro Jahr zu,"
    - Die Verzinsung steht Dir auch weiterhin zu - bis zur Schlussabrechnung.

    Oops, also, ich hab die Stände nicht beim Einzug sondern beim Auszug fotografiert.

    "Als ich ihn fragte, wann ich die Kaution zurück bekomme, meinte er "Wenn die Nebenkostenabrechnung da ist"."
    - Korrekt: Wenn der NK-Abrechnungszeitraum bei dieser Immobieleie wie üblich das kalenderjahr ist, wird er am 31.12.13 enden, UND dann hat der VM noch 12(!) Monate Zeit, Dir die letzte Abrechnung zugehen zu lassen...

    Heißt das, dass ich auch auf die Kaution deshalb erst am 31.12.14 habe? Bin jetzt verwirrt...

  • ... wird er am 31.12.13 enden, UND dann hat der VM noch 12(!) Monate Zeit, Dir die letzte Abrechnung zugehen zu lassen...
    Heißt das, dass ich auch auf die Kaution deshalb erst am 31.12.14 habe? Bin jetzt verwirrt...


    Du wirst sie erst haben, WENN der VM sie abgerechnet haben wird. Er darf jedoch nach den 6 Monaten nur soviel zurückbehalten, wie höchstens noch an Nachzahlung zu erwarten sein wird.

  • Ach so...er darf glaub ich 3 bis 4 NK einbehalten, das würde bei mir 450 bis 600 Euro ausmachen. Also fast die komplette Kaution. So eine Ratte, wenn ich das am Anfang geahnt hätte...ich hab dem das Wohn- und Schlafzimmer renoviert (frisch tapeziert) und auch die Küche frisch gestrichen, beim Ein- und Auszug. Als ich ausgezogen bin, sah die Wohnung viel besser aus, als vorher. Und zum Dank versucht der mich über den Tisch zu ziehen. Ich werde wohl noch bis 30.11.13 warten, und ihm dann ne Aufforderung schicken, mir die Kaution zurückzuzahlen oder Zumindest einen Teil davon. Danach übergebe ich die Sache dem Anwalt.

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