Untervermietung

  • Hey,

    Ich möchte im nächten Jahr für 6 Monate ins Ausland gehen. Ich will aber meine Wohnung nicht aufgeben und würde sie daher gerne zur Untermiete frei geben. Allerdings steht in meinem Mietvertrag nicht, was dafür oder dagegen spricht. Kann ich meine Wohnung jetzt einfach so untervermieten, oder muss ich meinen Vermieter fragen?

    LG

  • Die Regelung von Untervermietungen steht zumeist ausdrücklich in den Mietverträgen. Unabhängig davon hat der Vermieter bei jeder Art von Untervermietung ein Mitspracherecht, ohne seine Erlaubnis geht gar nichts. Es spielt dabei keine Rolle, ob nur ein einzelnes Zimmer oder gleich die ganze Wohnung untervermietet werden soll. Fehlt die Erlaubnis des Vermieters jedoch, handelt es sich um eine unerlaubte Gebrauchsüberlassung an Dritte. Das kann im Extremfall zu einer fristlosen Kündigung führen, von der dann Unter- und Hauptmieter betroffen wären. Lediglich Familienangehörige, die zum engsten Familienkreis gehören, dürfen immer aufgenommen werden. Dazu zählen: Ehepartner, eingetragene Lebenspartner, Kinder und Eltern.

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