Untermietvertrag für Besucher?!

  • Hallo!

    Folgende Situation:
    Seit einem halben Jahr bin ich mit meinem Freund zusammen. Dieser wohnt in einer Einzimmerwohnung. Und wie das als verliebtes Paar nun mal so ist, verbringt man natürlich möglichst viel Zeit zusammen.
    Das bedeutet in unserem Fall, dass ich möglichst jede Nacht bei ihm übernachten möchte. Wenn er morgens zur Arbeit geht, verlasse ich einige Zeit später auch das Haus und fahre zu mir nach hause (Ich wohne noch in meinem Elternhaus). Es ist eher selten, dass ich längere Zeit in seiner Wohnung bin, ohne dass auch er anwesend ist (max. mal in Ausnahmen 6h).
    In den letzten Wochen war es aber tatsächlich so, dass ich deutlich mehr Zeit bei ihm verbracht habe, als bei mir zuhause. Ich bin mit allerdings sicher, dass ich noch nie den Zeitraum von 6 Wochen überschritten habe, ohne wenigstens einmal wieder in meinem Elternhaus geschlafen zu haben.

    Der Vermieter meines Freundes ist ein sehr aufmerksamer Rentner, der gegenüber wohnt. Man bekommt häufiger Streit zwischen ihm und den anderen Nachbarn mit, weil er sich in irgendetwas einmischt. Jeden Montag putzt er selber das Treppenhaus und ist auch sonst häufig hier in der Nähe für kleinere Reparaturarbeiten.
    Schon vor längerer Zeit sprach er meinen Freund an, wer ich denn wäre und dass man ggf. einen Untermietvertrag erstellen müsste. Mein Freund hatte dies nicht weiter beachtet.

    Da mein Freund heute nur wenige Stunden arbeiten muss und ich ebenfalls frei hatte, habe ich beschlossen heute die paar Stunden alleine in der Wohnung auf ihn zu warten. In dieser Zeit bin ich auch mal kurz Einkaufen gefahren. Als ich wiederkam, war der Vermieter wiedermal im Treppenhaus und sprach mich erstmalig an: "Junge Dame, ich habe ein Problem... ich weiß ja gar nicht, wer Sie sind". Anschließend erklärte er mir auch, dass er wissen müsse, wer hier wohne... Versicherung... falls es mal brennt... ich sei ja permanent hier... er sehe mein Auto die ganze Zeit vor der Tür... bla blubb.
    Daraufhin habe ich freundlich geantwortet, dass ich nur Besuch sei, einen festen Wohnsitz habe und dort auch regelmäßig übernachte und kein Interesse habe, mit in eine Einzimmerwohnung zu ziehen.
    Er war trotzdem der Ansicht, dass ich ja deutlich mehr hier sei, als woanders und man daher einen Untermietvertrag erstellen müsste.

    Wie gesagt, ich habe kein Interesse daran hier einzuziehen. Mein Name steht nicht an der Klingel, ich bekomme meine Post weiterhin zu meinem Elternhaus und ich fühle mich wirklich nur als Besuch bei meinem Freund, da ich auch außer ein paar Klamotten keiner meiner Sachen hier habe. Wie ich das bisher nachgelesen habe, ist das Recht damit auch auf meiner Seite.

    Meine Frage ist jetzt nur, wie ich den Vermieter beruhigen kann, damit er mich nicht weiter so finster anschaut und mich mit seinem Untermietvertrag nervt.

    Freue mich auf Antworten :)
    Liebe Grüße
    Elefantchen

  • Zitat

    wie ich den Vermieter beruhigen kann

    Ihm nachweisen Das Du tatsächlich nur Besucher bist. Ladet ihn doch mal auf einen Kaffee oder was er gerne trinkt ein und gebt ihm unauffällig Gelegenheit sich in der Wohnung umzusehen.

    Keine 2. Zahnbürste im Bad, keine Hygieneartikel, nur eine Damenjacke an der Garderobe und auch keine 100 Paar Damenschuhe z. B. könnten ihn evtl. überzeugen.

  • Der Vermieter war schon öfter hier in der Wohnung (z.B. wegen einem kaputten Fenster). Außerdem klingelt er oft an der Tür, um meinem Freund über irgendwas zu informieren. Bei einer Einzimmerwohnung hat man bei offener Haustür eigentlich schon die ganze Wohnung im Blick.
    Da die Wohnung mit Möbeln vermietet wird, müsste er auch gesehen haben, dass keine neuen Möbel dazu gekommen sind.

    Nagut und eine Zahnbürste und bissel Kosmetik habe ich schon hier, aber das finde ich jetzt nicht verboten.

    Der gute Herr ist auch nicht der Typ, der zum Kaffeetrinken vorbeikommen würde... Seine Mieter zu beobachten und sich einzumischen scheint auch eher so ein Hobby zu sein.

    Hat jemand vielleicht den genauen Gesetzestext zum Besucherrecht parat? Ich habe bisher nur Zeitungsartikel etc dazu gefunden. Ein richtiger Gesetzestext, könnte den gesetzestreuen Herrn vielleicht etwas beruhigen.

  • Hm. Okay.

    Hat der Vermieter denn mit seinen Bedenken recht?
    Angenommen durch mich entsteht ein Feuer- oder Wasserschaden. Dann müsste doch meine Versicherung dafür bezahlen, wenn ich als Besucher sowas verursache, oder?! Könnte meine Versicherung da irgendwie Bedenken äußern und nicht zahlen?

    Und angenommen ich würde das mit dem Untermietvertrag machen. Das würde dann doch bedeuten, dass ich diese Wohnung als Zweitwohnsitz anmelden müsste? Und das ist doch finanziell ein Nachteil für mich, oder?! (Ich bin Studentin)

  • Hallo Elefantchen,

    es kommt immer darauf an, wer mit wem ein Vertragsverhältnis hat. Demnach bist Du dem VM gar keine Erklärung schuldig. Falls Du in dem Haus einen Schaden verursachst, ist Dein Freund "dran", denn er haftet für seine Besucher.
    Ob (D)eine Haftpflichtversicherung evtl. einspringt, ist hier nicht zu klären.
    Wenn der Aufpasservermieter Dich nochmals anspricht, möchte er sich doch bitte schriftlich an seinen Vertragspartner=Mieter wenden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!