Kündigung eines mündlichen Mietvertrages

  • Hallo,

    ich habe vor meinen mündlich abgeschlossenen Mietvertrag zu kündigen.
    Welche Bedingungen sind hierbei zu beachten?
    Kündigungsfristen etc.
    Vertrag "besteht" seit Mai 2002 und ich habe bis Anfang 2009 Allein gewohnt!
    Seitdem mit meiner Frau zusammen.

    Was ist zu beachten.
    Kann mir hier jemand Tipps und Infos geben!

    Danke
    Grüße Blubbmann

  • Hallo,
    ich habe vor meinen mündlich abgeschlossenen Mietvertrag zu kündigen.
    Welche Bedingungen sind hierbei zu beachten?
    Kündigungsfristen etc.
    Vertrag "besteht" seit Mai 2002 und ich habe bis Anfang 2009 Grüße Blubbmann


    Hallo, Du kannst ihn - und auch jeden anderen Vertrag - (am besten schriftlich und nachweislich, also bspw. mit Zeugen in den Briefkasten einlegen) zum nächstmöglichen Termin kündigen.
    Angabe eines Datums entfällt hierbei.
    In Deinem/Eurem Fall wäre das dann der 30.09.2010, wenn die Kdg. dem VM bis zum 3. Werktag des Juli zugegangen sein wird.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!