Nebenkosten - Kautionsrückzahlung

  • Hallo ich brauche mal ganz dringend Hilfe.

    Folgender Fall:

    Zum 31.03.2010 sind wir aus unserer alten Wohnung ausgezogen. Für diese Wohnung haben wir eine Kaution von 860 Euro hinterlegt.

    Die Vermieter haben die Kaution einbehalten, mit der Begründung, das auf die Nebenkostenabrechnung für 2009 gewartet wird, und dann damit verrechnet wird. Bis dahin alles gut.

    Heute rief der alte Vermieter an und teilte mit, das für 2009 eine Nachzahlung von 85 Euro besteht. Jetz will uns der alte Vermieter 370 Euro zurückzahlen, den Rest (405 Euro!!!) möchte der Vermieter bis nächstes Jahr einbehalten und die Nebenkosten von Januar bis März 2010 abwarten!!!

    Ist das zulässig??? In welcher Relation steht das zueinander das wir für 12 Monate 85 nachzahlen müssen und für 3 Monate 400 Euro???? Selbst wenn die Energiekosten gestiegen sind. Hat der Vermieter wirklich das Recht eine so hohe Summe einzubehalten? Gibt es da eine rechtliche Grundlage?

    Bin echt am Überlegen einen Anwalt einzuschalten.

  • Bin echt am Überlegen einen Anwalt einzuschalten.


    Kann ich nur empfehlen! Oder schaltet einen örtlichen Mieterverein ein!

    Die Abrechnung sollte geprüft werden und die Belege, die Grundlage der Abrechnung sind, sollten eingesehen werden.

  • Hallo Daniela,

    "Heute rief der alte Vermieter an und teilte mit, das für 2009 eine Nachzahlung von 85 Euro besteht."
    Halte ich für korrekt. Er muss Euch aber die Betriebskostenabrechnung von 2009 schriftlich zustellen.

    "Jetz will uns der alte Vermieter 370 Euro zurückzahlen, den Rest (405 Euro!!!) möchte der Vermieter bis nächstes Jahr einbehalten und die Nebenkosten von Januar bis März 2010 abwarten!!! Ist das zulässig???"
    Auch ohne drei Ausrufe- und Fragezeichen halte ich das nicht für beanstandenswert. Der Betrag mag vielleicht etwas hoch erscheinen, aber es ist schon verständlich, dass er sich einen Sicherheitsspielraum nach oben einbaut.

    "In welcher Relation steht das zueinander das wir für 12 Monate 85 nachzahlen müssen und für 3 Monate 400 Euro???? Selbst wenn die Energiekosten gestiegen sind. Hat der Vermieter wirklich das Recht eine so hohe Summe einzubehalten? Gibt es da eine rechtliche Grundlage?"
    Wie bereits gesagt, meine Meinung.

    "Bin echt am Überlegen einen Anwalt einzuschalten."
    Das musst Du selbst wissen, für einen Streitwert von vielleicht 300€ einen Anwalt, dessen Kosten ein Mehrfaches betragen werden, einzuschalten.
    Der VM hat übrigens die Kaution incl. der Zinsen für Spareinlagen mit gesetzlicher Kündigung nachvollziehbar korrekt abzurechnen.

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