Mietkosten während Unbewohnbarkeit

  • Liebe Community,
    im Januar hatten meine Frau und ich einen Brandunfall in unserer gemieteten Wohnung erlitten. Zwei Räume waren stark geschädigt und mussten renoviert werden. Jetzt, ab Oktober ist die Wohnung wieder bezugsfähig. Zu diesem Zeitpunkt wurde auch die Kündigung der Wohnung wirksam.
    Während der ersten Monate liefen die Mietzahlungen (plus Nebenkosten) normal weiter. Meine Frau und ich waren damals im Krankenhaus und anschließend in der Reha. Zunächst hieß es vom Vermieter, wir sollten uns ruhig Zeit lassen und erst einmal gesund werden.
    Im Juni, als ich von der Reha entlassen wurde und bei Freunden vor Ort wohnte hieß es dann aber, die Wohnung solle schnell geräumt werden, damit endlich renoviert werden könnte. Ab diesem Zeitpunkt einigten wir uns mündlich auf einen Abschlag für die eingestellten Möbel.
    Da die Versicherung den Mietausfall nicht komplett übernommen hat, sollen wir jetzt mit unserem Auszug die Differenz begleichen. Ist das rechtens?

    danke für eure Beiträge
    Thursday

  • Das ist kein Mietproblem, sondern ein zivilrechtliches. Was Sie mündlich über die Kosten der Einstellung der Möbel mit dem Vermieter vereinbart haben, könnte auch hier nicht nachgeprüft werden. Auch die Brandursache würde eine wichtige Rolle spielen.

  • Hallo Kolinum,
    Die Brandursache war ein trockener Christbaum. Er wurde nicht unbeaufsichtigt gelassen. Löschen war trotzdem zwecklos. Also müssen wir uns an einen Anwalt für Zivilrecht halten?

    Gruß
    Thursday

  • Dann waren Sie der Verursacher des Schadens und Ihre Haftpflichtversicherung hat den Schaden beglichen.
    Wenn die Versicherung, aus welchen Gründen auch immer, den Schaden gegenüber den Geschädigten nicht vollständig ausgleicht, liegen Gründe vor. Das kann viele Ursachen haben und erfahren Sie am besten dort.
    Sie verbleiben bei den vereinbarten Abschlag.

  • Vielen Dank für Ihre fundierte Einschätzung.

    Uns wurde von Vermieterseite noch ein zweiter Posten zugedacht, den ich weniger nachvollziehen kann. Der hat auch mit dem Brand nichts zu tun, sondern mit der Tatsache, dass wir das Mietverhältnis beendet haben und ausgezogen sind. Wir bekamen Malerarbeiten in zwei Räumen in Rechnung gestellt, obwohl diese Räume vorher überhaupt nicht moniert wurden. Gemeint sind Dübellöcher in Regipswänden, die naturgemäß nicht vermeidet werden können, wenn Regale und dergleichen anzubringen sind. Da wir dem Vermieter in der zu renovierenden Wohnung ständig begegneten, wäre hier ein deutlicher Hinweis angebracht gewesen. Sehe ich das falsch?

  • Thursday:

    "... wir das Mietverhältnis beendet haben und ausgezogen sind."
    - Wurde eine Schlussabnahme gemacht und ein Übergabeprotokoll erstellt?

    "Wir bekamen Malerarbeiten in zwei Räumen in Rechnung gestellt,"
    - ZUNÄCHST hättet IHR Gelegenheit zu bekommen, evtl. erforderliche (Rest)arbeiten auszuführen.

    "obwohl diese Räume vorher überhaupt nicht moniert wurden."
    - Dann wäre die Angelegenheit erledigt, denn der VM kann lediglich bei der Übergabe der Mietsache versteckte Mängel noch sex Monate lang reklamieren.

    "Gemeint sind Dübellöcher in Regipswänden, die naturgemäß nicht vermeidet werden können, wenn Regale und dergleichen anzubringen sind."
    - "Geschickterweise" schliesst der Mieter diese selbst. Beim Al*i werden öfters Tuben mit spezieller Paste für zwei Euro etwas angeboten...

    "Da wir dem Vermieter in der zu renovierenden Wohnung ständig begegneten, wäre hier ein deutlicher Hinweis angebracht gewesen. Sehe ich das falsch?"
    - Nein.

  • Die Schlussabnahme ohne Protokoll fand am vergangenen Samstag statt. Uns wurde lediglich eine Schlussabrechnung übergeben, wo die Posten "tapezieren von Werkstatt und Kinderzimmer 1200" und Miete "4 200 800" auftauchen. Da im Vorfeld, wie schon erwähnt, alles harmonisch und einvernehmlich ablief, haben wir uns einige Tage bis zu einer Antwort ausbedungen, auch mit dem Hinweis, doch ein wenig geschockt zu sein.
    Ich denke, dass ich diese Woche mal ein Beratungsgespräch beim Anwalt wahrnehmen werde.

    Danke für Deine Einschätzung

    Gruß
    Thursday

  • Die Schlussabnahme ohne Protokoll fand am vergangenen Samstag statt. Uns wurde lediglich eine Schlussabrechnung übergeben, wo die Posten "tapezieren von Werkstatt und Kinderzimmer 1200" und Miete "4 200 800" auftauchen. Da im Vorfeld, wie schon erwähnt, alles harmonisch und einvernehmlich ablief, haben wir uns einige Tage bis zu einer Antwort ausbedungen, auch mit dem Hinweis, doch ein wenig geschockt zu sein.
    Ich denke, dass ich diese Woche mal ein Beratungsgespräch beim Anwalt wahrnehmen werde.


    Ich würde schon einen mit "Tätigkeitsschwerpunkt Miet- und Immobilienrecht" nehmen. Halte ich doch für sinnvoll. Hatte neulich einen Brief eines Anwalts einer Ex-Mieterin bekommen, und der hatte so gut wie (k)eine Ahnung...:rolleyes:

  • Hallo Berny,
    Hallo Kolinum,
    der gestrige Tag war sehr interessant. Das Gespräch bei der Fachanwältin verlief erfreulich für uns. Ein Kern ihrer Aussagen war, dass wir, also die ehemaligen Mieter ab dem Zeitpunkt des Unglückes keine Miete mehr hätten bezahlen müssen. Dies wäre nur bei Vorsatz der Fall gewesen.
    Somit hat nicht unser ehem. Vermieter 800.-€ Mietausfall von uns zu bekommen, sondern wir unsere sämtlichen Mieten ab dem Tag des Unglückes von ihm. Er bekommt seine Mietausfälle von seiner Versicherung erstattet - oder eben auch nicht.
    Zum zweiten ist die Endabrechnung, die vorgelegt wurde nicht schlüssig nachvollziehbar gehalten, sodass sie keinen bindenden Charakter hat.
    Zum Dritten sind, wie erwähnt, die ausgeführten Malerarbeiten über unseren Kopf hinweg und ohne die Chance die Mängel selbst zu beheben ausgeführt worden, sodass auch diese Kosten beim Vermieter verbleiben.

    Danke für euer Interesse. Jetzt müssen wir das Recht, das wir haben nur noch bekommen. Wir tun jetzt jedenfalls erstmal nix. :)

  • Hi Thursday,

    das hört sich ja gut und schlüssig an. Die Dame weiss wohl, was sie bzw. ihre Mandanten wollen.
    Ja, Recht bekommen und auch durchsetzen... dazu: "Daumendrück".
    Ich würde mich übrigens nicht auf einen Vergleich einlassen, denn daran verdienen die RAe hervorragend... (Erfahrung).

  • Hi Thursday,

    das hört sich ja gut und schlüssig an. Die Dame weiss wohl, was sie bzw. ihre Mandanten wollen.
    .

    Aber scheinbar auch nicht mehr...

    Die Haftung des Mieters gegenüber dem VM ist verschuldensunabhängig. Es kommt ausschließlich auf die Verursachung an.
    Hat der Mieter den Brand "nur" leicht fahrlässig verursacht, so tritt i.d.R die Brandversicherung des VM ein.

    Das befreit den Mieter aber nicht, für eventuelle "Deckungslücken" aufzukommen.

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