Aufeinmal ein neuer Mietvertrag....

  • Hallo,

    ich habe folgendes Anliegen. Jetzt am vergangenen Sonntag stand meine Vermieterin bei mir vor der Tür und meinte das
    währe der neue Mietvertrag da sich ja so viele Gesetze geändert hätten. Nur das komische ist jetzt steht meine Freundin mit im Mietvertrag und ich währe für das Schnee räumen zuständig wenn sie nicht da ist. Sie ist von November bis Februar nie in Deutschland. Muss ich den Vertrag unterschreiben??? Ist dann der alte Vertragt nichtig??

    Wer kann mir helfen???

    Wohne seit 2007 in der Wohnung.
    Hatte bis jetzt nie Probleme mit meiner Vermieterin.
    Nur das mit dem neuen Vertrag kommt mir etwas komisch vor.


    Gruß


    Auer

  • Jetzt am vergangenen Sonntag stand meine Vermieterin bei mir vor der Tür und meinte das
    währe der neue Mietvertrag da sich ja so viele Gesetze geändert hätten.

    Hat sich die Vermieterin nett ausgedacht, ist aber Blödsinn.

    Änderungen gesetzlicher Regelungen oder Bestimmungen machen es nicht notwendig einen neuen Vertrag abzuschließen.

    Also nicht unterschreiben!

  • Okay was soll man machen wenn der Vermieter dazu drängt ihn zu unterschreiben???
    Was ich auch nicht verstehe warum er jetzt auch meine Freundin mit im Vertrag steht. Kann sie nicht auch bei mir Wohnen ohne das sie mit im Vertrag steht???

  • Okay was soll man machen wenn der Vermieter dazu drängt ihn zu unterschreiben???

    Sie sollten mal die gegebene Antwort lesen und entweder danach handeln oder auch klein beigeben.
    Haben Sie kein Rückgrat?

  • Es gibt Mieter, die wohnen seit 20 Jahren und länger in ihrer Wohnung und haben immer noch den ersten Mietvertrag. In dieser Zeit gab es einige wichtige Änderungen beim Mietrecht, aber der Vertrag ist immer noch gültig.

    Suche mal in diesem Lexikon nach Argumenten für/gegen deine Vermieterin: Mietrechtslexikon - das Lexikon mit der garantierten Antwort zum Mietrecht

    Ich bin ehrlich gesagt zu faul, um dich zu füttern.

    Und wichtig: Bei 5 Jahren Mietzeit hast du eine Kündigungsfrist von 6 Monaten, wenn die VM dich kündigen will. Das ginge dann verloren.

  • Wie soll ich dem Vermieter gegenüber begründen das ich nicht unterschreibe??

    Gar nicht oder mit dem was ich schrieb.

    Zitat

    Änderungen gesetzlicher Regelungen oder Bestimmungen machen es nicht notwendig einen neuen Vertrag abzuschließen.

    Mainschwimmers Argument wäre auch nicht ohne Bedeutung für Sie.

    Zitat

    Bei 5 Jahren Mietzeit hast du eine Kündigungsfrist von 6 Monaten, wenn die VM dich kündigen will. Das ginge dann verloren.

    Noch mehr Hilfe kann man nun wirklich nicht geben.

  • Nur das komische ist jetzt steht meine Freundin mit im Mietvertrag und ich währe für das Schnee räumen zuständig wenn sie nicht da ist. Sie ist von November bis Februar nie in Deutschland.


    Ich würde den Mietvertragsentwurf nicht unterschreiben.
    Deine VM möchte durch die Hereinnahme Deiner Freundin in den MV die Zuverlässigkeit der Mieteinnahme "verdoppeln", aus ihrer Sicht schon verständlich.
    Nebenbei möchte sie auch sichergestellt haben, dass jemand die Schneeräumpflicht für sie übernimmt, während sie sich auf den Kanaren verlustiert...:rolleyes:

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