Darf ich Tapeten überstreichen?

  • Hallo,

    ich ziehe demnächst in meine erste Mietwohnung.

    Nun ist es so dass die Vermieter bisher selbst in der Wohnung gewohnt haben und im Wohnzimmer so eierschalengelbe Tapeten haben. Diese wurden anscheinend von einer Versicherung bezahlt weil es irgendwann mal einen Rohrschaden gab.

    Nun haben die Vermieter, die 16 Jahre lang in der Wohnung gelebt haben ein kleines Problem damit dass wir die 'ach so schönen und teuren' Tapeten überstreichen wollen. Und auch wegen Bohrlöchern sind sie nicht grade erfreut. Die tun ja so als hätte ich vor die ganze Wand mit Löchern zu schmücken! Ich weiss auch nicht wie lange die Tapeten da schon drin sind.. irgendwann müsste man die bestimmt sowieso mal austauschen?

    Nun meine Frage, kann mein vermieter mir verbieten die Tapeten zu überstreichen und Löcher zu Bohren (zB um eine Wohnwand anzubringen?)

    Weil ich habe Bedenken dass ich Konsequenzen bekomme wenn meine Vermieter irgendwann mal in die Wohnung kommen und sehen dass ich die Tapeten überstrichen habe, dass die mich kündigen.

    Im Mietvertrag ist aber nicht geregelt worden dass ich nicht streichen darf.
    Ich habe den Vermietern ja auch gesagt dass ich vorhabe zu streichen...

    Kann mir da jemand von euch weiterhelfen?

  • Hallo DeadlyDesire,
    gut, dass Du Dich vorher hier gemeldet hat!

    "Nun haben die Vermieter, die 16 Jahre lang in der Wohnung gelebt haben ein kleines Problem damit dass wir die 'ach so schönen und teuren' Tapeten überstreichen wollen."
    - Im Mietvertrag bzw. Übergabeprotokoll sollte das haargenau schriftlich geregelt werden: Was Ihr machen dürft, und - noch wichtiger - WIE Ihr die Mietsache bei Beendigung der Mietzeit wieder zurückzugeben habt.

    "Und auch wegen Bohrlöchern sind sie nicht grade erfreut."
    - Dübellöcher gehören zum vertragsgenässen Gebrauch einer Mietsache und sind bei Beendigung natürlich wieder zu verschliessen.

    "lange die Tapeten da schon drin sind.. irgendwann müsste man die bestimmt sowieso mal austauschen?"
    - Darüber gibt es keine Regeln.

    "Nun meine Frage, kann mein vermieter mir verbieten die Tapeten zu überstreichen und Löcher zu Bohren (zB um eine Wohnwand anzubringen?)"
    - "Verbieten" kann er grundsätzlich nichts. Ich verweise nochmals auf vor Mietbeginn zu treffende schriftliche Vereinbarungen.

    "Weil ich habe Bedenken dass ich Konsequenzen bekomme wenn meine Vermieter irgendwann mal in die Wohnung kommen und sehen dass ich die Tapeten überstrichen habe, dass die mich kündigen."
    - Während der Mietzeit geht sie das garnichts an, und deshalb kündigen wäre schon mal garnicht möglich.

    "Im Mietvertrag ist aber nicht geregelt worden dass ich nicht streichen darf."
    - Na also...

    "Ich habe den Vermietern ja auch gesagt dass ich vorhabe zu streichen..."
    - "Gesagt" ist mündlich... Was interessiert mich mein Gerede von gestern...?

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