Hallo liebe Forumsmitglieder, zum Problem
der Vermieter hat Eigenbedarf angemeldet, dies passt uns auch weil wir ausziehen wollen.
Doch im Schreiben steht : Wir haben Sie aufzufordern, uns gegenüber in schriftlichter Form bis spätestens zum xx.xx.xxxx zu bestätigen, dass Sie die Wohnung spätestens zum Ablauf des Monats xx 2014 an uns ordnungsgemäss geräumt zurückgeben werden.
Ist eine Kündigung nicht einen einseitige Willenserklärung.
Darauf habe ich nicht geantwortet und nun eine deftige Rechnung vom Anwalt bekommen mit Wortlaut:
Wir haben Sie nunmehr bei Meidung einer Klage letzmalig aufzufordern, uns gegenüber in schriftlicher Form bis spätestens zum xx.xx.xxxx zu erklären, dass die Eigenbedarfskündigung akzeptiert wird und die Wohnung fristgerecht übergenben wird.
Unsere Mandanten haben Anspruch auf Abgabe einer solchen Erklärung, da insoweit Recchtsicherheit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist hergestellt werden muss.
Ist dies Rechtens ?
Und ist überhaupt die Kündigung rechtens, ich bin alleiniger Mieter ohne meine Frau, als Bild zugefügt.
Wie soll ich mich verhalten?
Ach ja, vorrausgegangen dieser Eigenbedarfskündigung ist eine Anzeige gegen den Vermieter und Schweigersohn wegen Hausfriedensbruch und Gartenverunstalltung.
Vielen Dank.