Eigenbedarfskündigung soll bestätigt werden

  • Hallo liebe Forumsmitglieder, zum Problem
    der Vermieter hat Eigenbedarf angemeldet, dies passt uns auch weil wir ausziehen wollen.
    Doch im Schreiben steht : Wir haben Sie aufzufordern, uns gegenüber in schriftlichter Form bis spätestens zum xx.xx.xxxx zu bestätigen, dass Sie die Wohnung spätestens zum Ablauf des Monats xx 2014 an uns ordnungsgemäss geräumt zurückgeben werden.

    Ist eine Kündigung nicht einen einseitige Willenserklärung.

    Darauf habe ich nicht geantwortet und nun eine deftige Rechnung vom Anwalt bekommen mit Wortlaut:
    Wir haben Sie nunmehr bei Meidung einer Klage letzmalig aufzufordern, uns gegenüber in schriftlicher Form bis spätestens zum xx.xx.xxxx zu erklären, dass die Eigenbedarfskündigung akzeptiert wird und die Wohnung fristgerecht übergenben wird.
    Unsere Mandanten haben Anspruch auf Abgabe einer solchen Erklärung, da insoweit Recchtsicherheit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist hergestellt werden muss.

    Ist dies Rechtens ?

    Und ist überhaupt die Kündigung rechtens, ich bin alleiniger Mieter ohne meine Frau, als Bild zugefügt.

    Wie soll ich mich verhalten?

    Ach ja, vorrausgegangen dieser Eigenbedarfskündigung ist eine Anzeige gegen den Vermieter und Schweigersohn wegen Hausfriedensbruch und Gartenverunstalltung.

    Vielen Dank.

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    Einmal editiert, zuletzt von mkojic (13. Oktober 2013 um 16:14)

  • Zitat

    Ist eine Kündigung nicht einen einseitige Willenserklärung.

    Ja. Und solche Willenserklärungen bedürfen keiner Bestätigung durch den Mieter.

    Zitat

    Wir haben Sie nunmehr bei Meidung einer Klage letzmalig aufzufordern,

    Das möchte ich sehen, welches Gericht eine solch unsinnige Klage zulassen wird.

    Zitat

    Unsere Mandanten haben Anspruch auf Abgabe einer solchen Erklärung,

    Dann soll der schlaue Anwalt die Quelle für diesen Anspruch benennen.


  • Doch im Schreiben steht : Wir haben Sie aufzufordern, uns gegenüber in schriftlichter Form bis spätestens zum xx.xx.xxxx zu bestätigen, dass Sie die Wohnung spätestens zum Ablauf des Monats xx 2014 an uns ordnungsgemäss geräumt zurückgeben werden.

    Ist eine Kündigung nicht einen einseitige Willenserklärung.

    Genau so ist es und diese bedarf keiner Bestätigung durch Sie.

    Zitat

    Darauf habe ich nicht geantwortet und nun eine deftige Rechnung vom Anwalt bekommen mit Wortlaut:
    Wir haben Sie nunmehr bei Meidung einer Klage letzmalig aufzufordern, uns gegenüber in schriftlicher Form bis spätestens zum xx.xx.xxxx zu erklären, dass die Eigenbedarfskündigung akzeptiert wird und die Wohnung fristgerecht übergenben wird.
    Unsere Mandanten haben Anspruch auf Abgabe einer solchen Erklärung, da insoweit Recchtsicherheit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist hergestellt werden muss.

    Das ist eine Methode, mit der man Unwissende einschüchtern kann. Bedenken Sie, ein Anwalt ist der Gehilfe seines Mandanten und verbiegt auch schon mal gern das Recht zugunsten seines Klienten.

    Ich würde, ob der Unverfrorenheit des Anwaltes, nicht mal eine Briefmarke opfern. Soll er doch Klage erheben, aber er wird es nicht tun.

  • Zitat

    Unsere Mandanten haben Anspruch auf Abgabe einer solchen Erklärung, da insoweit Recchtsicherheit bis zum Ablauf der Kündigungsfrist hergestellt werden muss.

    Dann soll der Herr Rechtsverdreher doch mal die rechtliche Grundlage dafür nennen. Da kommt er mit Sicherheit ins Schleudern. Denn es gibt keine solche.

    Ich würde erst mal gar nichts unternehmen/erwidern.

    Sondern selbst kündigen wenn Sie eine Wohnung gefunden haben. Das wäre im Moment zum 31.1.2014 möglich.

  • Schliesse mich meinen drei Vorrednern in allen Punkten an.
    Das ist ja so beeindruckend dilletantisch geschrieben, dass es mir schwer fällt, zu erkennen, ob der Vermieter oder der Rechtsverdr... äh Anwalt geschrieben hat...:confused:

  • Zu diesem Schreiben kommen mir auch Bedenken hinsichtlich des Stiles sowie der Art und Weise des Inhaltes.
    Erscheint mir, ebenso wie Berny, nicht ganz koscher. Vielleicht kann man das Schreiben des Anwaltes mal hier reinstellen.
    Möglicherweise könnte sogar ein Fälschung in Betracht gezogen werden.

    Einmal editiert, zuletzt von Kolinum (14. Oktober 2013 um 07:55)


  • Möglicherweise könnte sogar ein Fälschung in Betracht gezogen werden.

    Bei nochmaligem lesen was der "Anwalt" geschrieben hat kommt mir dieser Verdacht auch.

    Fragesteller könnte doch mal bei diesem "Anwalt" anrufen oder, wenn es im selben Ort ist, vorbei gehen:rolleyes:

  • Zu diesem Schreiben kommen mir auch Bedenken hinsichtlich des Stiles sowie der Art und Weise des Inhaltes.
    Erscheint mir, ebenso wie Berny, nicht ganz koscher. Vielleicht kann man das Schreiben des Anwaltes mal hier reinstellen.
    Möglicherweise könnte sogar ein Fälschung in Betracht gezogen werden.


    Ja, wirklich. Das Dingens möchte ich auch gerne mal hier sehen, gerne auch mit Briefkopf..., Empfängeranschrift jedoch anonymisiert.

  • Hallo, vielen dank für euere Unteschtützung, ich finde das wirklich gut das es Menschen wie euch gibt.
    Leider haben meine Frau und ich dadurch ein sch... Wochenende hinter uns ( wegen der Rechnung gibts nur Zoff)
    Das Schreiben werde ich gerne reinstellen.
    Leider habe ich noch mehrere Punkte so das mir der Weg zum Anwalt doch nicht erspart bleibt.
    Ich werde euch aber gerne nach der Beratung einen Beitrag hier reinsetzten, damit Ihr bescheid wisst.

    Vielen Dank.

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