Mieterhöhung auf Warm- oder Kaltmiete ?

  • Hallo Boardies,

    ich habe von meiner Vermieterin eine Mieterhöhung um 20 % meiner Warmmiete (inklusive Nebenkosdten) von 350 Euro auf 420 Euro erhalten. Ich habe die letzten 10 Jahre keine Mieterhöhung bekommen.
    Jetzt habe ich zwei Fragen.

    Swoweit ich recherichrt habe, darf man immer um 20 % erhöhen, ist dies richtig ?

    Rechnet man die 20 % von meiner Warmiete ( 350 Euro ) oder meiner Kaltmiete ( 280 Euro ) ?


    Vielen Dank im Voraus für eure Tips und Aqntworten !

    Viele Grüße Sebastian :)

  • Mieterhöhung gemäß § 558 BGB nehme ich mal an.

    Mieterhöhungen grundsätzliche auf die Kaltmiete.

    Das mit den 20 % stimmt nicht mehr generell. In manchen Regionen darf seit Mai 2013 nur noch um 15 % erhöht werden.

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