Rauchmelder Pflicht?

  • Hallo, Ich habe vor einer Woche einen Brief von meiner Hausverwaltung erhalten. In diesem Brief wurde mir als Mieterin angeraten, in jedem meiner Zimmer, einen Rauchmelder installieren zu lassen. Die Hausverwaltung habe auch schon eine passende Firma für diesen Auftrag bereitgestellt und wartet nur noch auf eine Terminliche Absprache mit mir. Nun weiß ich gar nicht, was ich machen soll. Ich will erstens keinen Rauchmelder in jedem Zimmer, in der Küche reicht es doch vollkommen aus. Und zweitens fühle ich mich damit ganz schön überfahren. Nachher muss ich auch noch die Kosten zahlen. Das will ich nicht, denn so einen Rauchmelder kann ich auch alleine an die Decke befördern. Kann mir jemand in dieser Angelegenheit helfen?

  • Hallo Biene!

    Nein, in Deutschland gehört es noch nicht zur Pflicht, in privaten Wohn- und Mietshäusern oder Wohnungen Rauchmelder zu installieren. Dabei kann aber ein Vermieter dieses zu Anfang eines Mietverhältnisses durch einen Eintrag in den Mietvertrag festlegen und so den Mieter dazu verpflichten. Allerdings nur die Wartung der Melder, hier eigentlich nur der Batteriewechsel. Und diese Melder dürfen dann auch nicht abgebaut oder Zweckentfremdend genutzt werden. Und sie müssen offen zugänglich bleiben, also dürfen nicht verdeckt werden. Die Kosten für Wartung und Installation muss der Vermieter tragen, die er aber über die Nebenkosten anteilig verrechnen kann. Also, wenn dein vermieter auf diese Sicherheit jetzt besteht, muss er die Kosten aber auch selber tragen. Und ein wenig Sicherheit hat noch nie jemanden geschadet, egal in welchen Raum.

    Der Mietfuchs

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