Wasserschaden

  • Hallo zusammen,

    ich bin noch neu hier und brauche dringend Euren Rat....

    Wir (meine Kids und ich) wohnen in einer Maisonette Wohnung in der 2. Etage / Dachgeschoss. Vergangene Woche wurde der untere Teil unserer Wohnung aufgrund eines Rohrbruchs regelrecht geflutet....die Räumlichkeiten (Kinderzimmer / Küche/ Flurbereiche und Wohnzimmer) sind mit Parkett und Laminat ausgelegt (Bestandteil der Wohnung). Der Bodenbelag hat das Wasser natürlich nicht gut verkraftet, die Türen sind nicht mehr zu schließen weil der Boden aufquillt, aktuell ist die Situation hier kaum noch auszuhalten (sehr hohe Feuchtigkeit - Sauna), die Feuchtigkeit zieht fleißig in die Wände - Kranzbildung deutlich zu erkennen.

    Den Schaden habe ich sofort sowohl dem Eigentümer als auch der Hausverwaltung gemeldet.

    Die Versicherung hat auch direkt der Schadensregulierung zugestimmt, aber

    im ersten Gespräch wollte diese lediglich die Kosten für die Trocknung übernehmen. Parkett / Laminat etc. sei alles mein Problem. Das ich mit den Kids die Wohnung nur stark eingeschränkt während der Trocknungsphase nutzen kann, interessiert die Versicherung auch nicht.

    Dies habe ich dem Eigentümer mitgeteilt, denn ich habe die Whg mit Parkett angemietet, dann muss er dafür aufkommen.

    Nachdem der Eigentümer sich eingesetzt hat, soll jetzt der Parkett / Laminat ausgetauscht werden.

    Abbau und Auslagerung der Möbel usw. einschließlich die Unbewohnbarkeit während der Renovierung sind mein Problem.(Miete soll ich komplett zahlen....)

    Was kann ich jetzt machen? Den Schaden hat niemand gewollt....und das von heute auf morgen nicht alles wieder schick ist, weiß ich auch und erwarte ich auch nicht, aber wie sieht hier die Rechtslage aus? Einen Anwalt möchte ich ungern sofort einschalten, ich wollte hier noch länger wohnen bleiben.

    Vielen Dank vorab

  • Machen Sie Ihrem Vermieter klar, dass die Wohnung zu 100% unbewohnbar ist. Verlangen Sie gleichzeitig eine zügige Reparatur der Bodenbeläge und eine Trocknung der Wände, aber denken Sie daran, dass der Strom auch vom Vermieter/Versicherung zu zahlen ist.

    Da während der Trocknung, die 24 Stunden läuft, niemand in der Wohnung verbleiben kann, wäre auch eine Unterbringung in einem Hotel/Pension nötig.

    Und natürlich ist der Abbau und die Unterbringung der Möbel nicht Ihr Problem, darum muss sich Ihr Vermieter/Versicherung kümmern.

    Da die Wohnung nicht bewohnbar ist, bedeutet das eine Mietminderung von 100% für die Zeit der Arbeiten oder aber die Unterbringung in einem Hotel.

    Dieser Link könnte hilfreich sein: https://www.mietrecht.de/mietminderung/

    Einmal editiert, zuletzt von Mainschwimmer (19. Juni 2010 um 19:31)

  • Die Versicherung hat auch direkt der Schadensregulierung zugestimmt, aber im ersten Gespräch wollte diese lediglich die Kosten für die Trocknung übernehmen. Parkett / Laminat etc. sei alles mein Problem. Das ich mit den Kids die Wohnung nur stark eingeschränkt während der Trocknungsphase nutzen kann, interessiert die Versicherung auch nicht.


    Hallo Lugita,
    von wessen Versicherung sprichst Du?

  • Vielen Dank für Ihre Antwort, ich habe jetzt erstmal dem Eigentümer entsprechende Fristen gesetzt und die Mietminderung (derzeit 50%, ab Instandsetzung 100% mitgeteilt). Es ist jetzt Tag 8 nach dem Schaden und es ist nichts passiert. Auch keine Trocknungsgeräte...

    Grüße lugita

  • Da bisher der Vermieter nicht aus dem Quark kam, solltest du einen Fachanwalt für Mietrecht oder einen örtlichen Mieterverein mit der Wahrnehmung deiner rechtlichen Interessen beauftragen.

    LG Tenor

  • die Mietminderung (derzeit 50%, ab Instandsetzung 100% mitgeteilt).Grüße lugita


    Hallo, bitte nicht vergessen, dass, wenn Du 200% einer Monatsbruttomiete im Rückstand bist, der VM Dir fristlos kündigen kann. Eine evtl. Mietminderung ist ja bislang noch nicht rechtskräftig festgestellt worden.

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!