Guten Tag,
meine Lebensgefährtin und ich haben folgendes Anliegen: Im Juli diesen Jahres haben wir eine neue Wohnung zur Miete bezogen. Im Mietvertrag wurde von uns verlangt eine Privathaftpflichtversicherung vorzulegen. Die Privathaftpflichtversicherung konnten wir vorlegen. Der Eigentümer verlangt nun von uns das wir ihm eine Hausratsversicherung nachweisen, die wir auch haben. Die Versicherungssumme beträgt allerdings nur 15000 Euro, dies genügt dem Eigentümer nicht. In der Wohnung befindet sich eine Küche die uns mit vermietet wurde und somit zum Besitz des Eigentümers gehört. Der Eigentümer ist der Meinung das wir seine Küche über unsere Hausratversicherung versichern müssen und diese alleine schon 10000 Euro wert sei (Was wir absolut nicht glauben können, denn so besonders ist die Küche nicht). Erwähnenswert wäre es an dieser Stelle vielleicht, dass der Eigentümer Versicherungsmakler ist. Darf ein Eigentümer solche Bedingungen stellen? Sind wir als Mieter verpflichtet seine Küche zu versichern? Gibt es Paragraphen mit denen wir unser Recht gegenüber dem Eigentümer klar machen können?
Der Eigentümer schreibt uns wöchentlich und ruft uns auch wöchentlich an um uns Druck zu machen bezüglich der Versischerung. Kann man sich irgendwie wehren dagegen?
Über eine Antwort würden wir uns sehr freuen?
Eigentümer/Vermieter verlangt Privathaftpflicht- und Hausratversicherung
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erich87 -
6. Oktober 2013 um 13:25 -
Erledigt
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Zitat
Erwähnenswert wäre es an dieser Stelle vielleicht, dass der Eigentümer Versicherungsmakler ist
Nchtijall ick hör die trapsen.
Dann sollte der Herr Versicherungsmakler aber wissen das eine Einbauküche nicht Hausrat sondern Bestandteil des Gebäudes ist. Folglich würde hier Gebäudeversicherung zuständig sein.
Er kann Euch zwar empfehlen eine Haftpflicht- und Hausratversicherung abzuschließen, aber nicht dazu zwingen.
ZitatDer Eigentümer schreibt uns wöchentlich und ruft uns auch wöchentlich an um uns Druck zu machen bezüglich der Versischerung. Kann man sich irgendwie wehren dagegen?
Teilt ihm schriftlich mit das Ihr diese unaufgeforderte, massive Werbung nicht wünscht und fordert ihn auf das zu unterlassen.
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Darf ein Eigentümer solche Bedingungen stellen?
Ja!ZitatSind wir als Mieter verpflichtet seine Küche zu versichern?
Nein!ZitatGibt es Paragraphen mit denen wir unser Recht gegenüber dem Eigentümer klar machen können?
Bloß nicht auch noch, es gibt schon genug.ZitatDer Eigentümer schreibt uns wöchentlich und ruft uns auch wöchentlich an um uns Druck zu machen bezüglich der Versischerung. Kann man sich irgendwie wehren dagegen?
Strafen Sie ihn mit Verachtung! -
erich87:
"Darf ein Eigentümer solche Bedingungen stellen?"
- Dürfen kann er, jedoch müsst Ihr dem nicht folgen. https://www.google.de/#q=vermieter+verlangt+versicherung"Sind wir als Mieter verpflichtet seine Küche zu versichern?"
- Als "Fachmann" müsste er wohl selbst Wege finden können, sein Eigentum zu versichern."Der Eigentümer schreibt uns wöchentlich und ruft uns auch wöchentlich an um uns Druck zu machen bezüglich der Versischerung. Kann man sich irgendwie wehren dagegen?"
- Ignorieren.Wer nix wird, wird Wirt.
Wer garnix wird, wird Bahnhofswirt.
Und ist auch dieses nicht gelungen, versucht er's mit Versicherungen.
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Schäden an der Einbauküche (z.B. zerdeppertes Ceranfeld) reguliert deine Haftpflichtversicherung. Das weiß auch der Vermieter, falls er geprüfter Versicherungsmakler/vertreter ist. Versicherungsvertreter die die Prüfung anstatt bei der IHK bei Kartadt auf der Rolltreppe gemacht haben, wissen das natürlich nicht.
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Schäden an der Einbauküche (z.B. zerdeppertes Ceranfeld) reguliert deine Haftpflichtversicherung.
Das mit dem Ceranfeld war ein denkbar ungünstiges Beispiel. Glasschäden sind in der Haftpflicht, trotz Einschluss von Mietsachschäden, meist ausgeschlossen.
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