Kosten für versäumten Installationstermin von Rauchmeldern übernehmen ?

  • Hallo,

    es geht um folgendes:

    In unserem Wohnhaus war ca. Anfang September ein Aushang mit einem Termin für die Anbringung von Rauchmeldern für den 16. September und dem Hinweis falls man diesen nicht wahrnehmen könne, müsse man dies telefonisch mitteilen.

    Da wir jedoch eine Studenten-WG und in den Semesterferien nicht in der Wohnung sind, was ich der entsprechenden Wohnungsbetreuerin mündlcih auch mehrmals mitgeteilt habe, war am 16. niemand zu Hause.

    Der 2. Termin wurde dann kurzerhand auf den 18. September ,also nur 2 Tage später gelegt. All dies wurde uns per Post mitgeteilt, so dass wir keine Möglichkeit hatten, zu reagiere, weil wir nicht anwesend waren.

    Jetzt sollen wir die Kosten für den VERSÄUMTEN Termin übernehmen, wie hoch diese sein werden, weiß ich leider noch nicht. Ist dieses Vorgehen Rechtens ?

    Die Kosten dürften doch wenn auch nicht sehr hoch sein, da es ja regelrecht um die Anfahrt und nicht die Ausführung des Auftrags geht ?

    Ich hoffe ihr könnt mir weiterhelfen..

  • Zitat

    was ich der entsprechenden Wohnungsbetreuerin mündlcih auch mehrmals mitgeteilt habe,

    Und dieses Gespräch wurde unter Zeugen geführt? Wenn ja, könnte man der Betreuerin vielleicht etwas vorwerfen, wenn nein, dann solltet Ihr solche Abwesenheiten schriftlich der zuständigen Person mitteilen. Was das für diesen Fall bedeutet, muss ich Studenten nicht erklären, oder doch?

    Ihr könnt natürlich auf die zu kurze Frist zwischen 1. und 2. Termin hinweisen, aber ob es hilft?

  • Der 2. Termin wurde dann kurzerhand auf den 18. September ,also nur 2 Tage später gelegt. All dies wurde uns per Post mitgeteilt, so dass wir keine Möglichkeit hatten, zu reagiere, weil wir nicht anwesend waren.
    Jetzt sollen wir die Kosten für den VERSÄUMTEN Termin übernehmen,


    Fingerspitzengefühl ist wohl nicht jedermanns-frau-Sache.
    Ich würde eine Kostenübernahme verweigern.
    Die Rechtsgrundlage für die Anbringung der RWM überhaupt - und insbesonders im September 2013 - würde "ich" gerne wissen wollen.

  • Leider habe ich die entsprechend zuständige Dame nicht schriftlich über diese Abwesenheit informiert....wirklich Zeugen für diese Gespräche gibt es nicht, jedenfalls kann sich bestimmt niemand daran erinnern. Ich hatte es einige Male telefonisch und ich meine auch einmal persönlich erwähnt, dass wir in den Semesterferien nicht hier sind....vermerkt wurde es anscheinend nicht, bzw. falls es vermerkt wurde ignoriert.
    Was das betrifft habe ich dann wohl leider das Nachsehen?

    Rechtlich verpflichtet ist der Vermieter bei bereits bestehenden Wohnungen anscheinend bis 2015 Rauchmelder anzubringen soweit ich weiß. Mein Versuch wäre gewesen die entsprechende Dame darauf hinzuweisen dass Sie mich in den Semesterferien anderweitig informieren hätte sollen....
    die Kosten für den 2. versäumten Termin würde ich wegen des 1 Tages Zwischenzeit auf keinen Fall übernehmen....


    DANKE erstmal für die schnellen Kommentare

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