Hallo zusammen!
Ich hoffe ihr könnt mir helfen.
Beim Einzug in meine alte Wohnung Ende 2011 war im Badezimmer das Waschbecken gerissen. Dies wurde Gott sei dank im Übergabeprotokoll festgehalten.
Letzten Monat bin ich ausgezogen. Bei der Endreinigung des Badezimmers ist das Waschbecken leider weiter gerissen.
Jetzt habe ich ein Schreiben vom Vermieter bekommen, dass ich die Kosten für die Erneuerung übernehmen muss, weil es vertraglich festgeschrieben ist.
Im Mietvertrag steht:
“... Verschuldensunabhängig trägt der Mieter für kleine Reparaturen an den innerhalb der Wohnung befindlichen Gegenständen, die seiner unmittelbaren Einwirkung unterliegen (..., Wasch- und Abflussbecken einschließlich der Zu- und Ableitungen,...)...“
Muss ich diese Kosten übernehmen?
Danke im voraus!