Niedriger Wasserdruck - zweite Mietminderung einfordern?

  • Hallo zusammen,

    ich wohne seit fast 6 Monaten mit meiner Frau in Mainz in einer Altbauwohnung. Die Wohnung befindet sich im obersten (5.) Stock und wir haben bei den Besichtigungen leider versäumt, den Wasserdruck ausgiebig zu testen. Direkt nach dem Einzug fiel uns dann auf, das dieser nicht besonders hoch ist und der Wasserstrahl aus allen Hähnen sogar fast ganz versiegt, wenn jemand unter uns (?) Wasser benutzt, was natürlich relativ häufig vorkommt.

    Wir haben uns dann direkt beschwert und umgehend kam die Antwort per Mail und Brief, dass der Wasserdruck bereits getestet worden wäre, sehr niedrig ist und uns eine Mietminderung in Höhe von 5% gewährt würde. Außerdem hieß es in dem Schreiben, dass eine Ausschreibung für eine Rohreinigung gemacht werde - mit dem Zusatz, dass sich das aber hinziehen könne. Soweit so gut, geschehen ist seitdem natürlich nichts.

    Ich habe den Wasserdruck mal getestet und es kommen 6l/Minute. Wohlgemerkt im Optimalfall. Wird anderweitig im Haus Wasser genutzt, kann man den Strahl nur noch als Rinnsal bezeichnen. Unsere Waschmaschine hat damit zum Glück keine Probleme, obwohl sie eigentlich 10l/Minute braucht (laut Handbuch). Was dagegen äußerst ärgerlich ist: für Warmwasser ist ein Durchlauferhitzer eingebaut, der mit niedrigem Wasserdruck nicht klarkommt. Wenn also der Wasserdruck beim Duschen oder Spülen absinkt, dann wird auch das Wasser kalt. Im Sommer war das kein großes Problem, aber für den Winter mache ich mir schon so meine Sorgen, vor allem, weil meine Frau natürlich ihre Haare waschen will und es eben manchmal vorkommt, dass sie 10 Minuten mit nassem, shampooniertem Haar in der Badewanne sitzt und warten muss. Gelegentlich sogar länger.

    Meine Frage wäre jetzt:
    Macht es Sinn, eine weitere Mietminderung anzufordern? Wenn ja, muss ich zunächst eine Frist stellen?

    Vielen Dank schonmal für alle Antworten

    Grüße

  • Zitat

    Macht es Sinn, eine weitere Mietminderung anzufordern?

    Mietminderungen werden nicht angefordert, Mietminderungen ergeben sich per Gesetz, wenn sich die Mietsache während der Mietzeit verschlechtert. Da hier ja keine Verschlechterung eingetreten ist, solltet ihr mit den 5% zufrieden sein.

  • Hallo sneak194,

    es ist schon mal hilfreich, dass Ihr nachweisen könnt, dass dem VM dieser Mangel bekannt ist.
    Damit er etwas schneller aus dem Quark kommt, würde ich die im Startposting aufgezählten Fakten tabellarisch nach Datum mit kurzer treffender Beschreibung per Einwurfeinschreiben dem VM mitteilen und ihn auffordern, die Mängel zeitnah und dauerhaft zu beheben, um weitere Mietminderungen zu vermeiden. Ein Hinweis auf § 535 BGB wäre auch sinnvoll.

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