Wohnraumberechnung Dachgeschoss

  • Hallo an alle,
    Wir wohnen im Dachgeschoss und über der Wohnung befindet sich noch ein nicht isolierter und nicht beheizter Spitzboden von ca. 60m3. Die Abrechnung der Heizkosten erfolgt im Verhältnis 50% fest 50% Verbrauchsabhänig.

    Der Spitzboden wird bei der Gesamtsumme cbm beheizter Räume erfasst und zu unserer Wohnungsgröße dann hinzugerechnet. Der Spitzboden ist über das allgemein zugängliche Treppenhaus zu erreichen.

    Gehört dieser Sitzboden überhaupt in die Berechnung?

    Wenn ja, wie sind die Kosten dann zu verteilen?

    Gruß
    Gabi

  • Zitat

    Gehört dieser Sitzboden überhaupt in die Berechnung?

    Nein. Abstellräume außerhalb der Wohnung dürfen nicht zur Wohnfläche gezählt werden.

    Nachzulesen in der Wohnflächenverordnung.

    Zitat

    Wenn ja, wie sind die Kosten dann zu verteilen?

    Ausschließlich anhand der Wohnfläche hinter der Wohnungstür. Wozu auch ein Teil des Balkons bzw. der Terrasse gerechnet werden darf.

    Lies den § 2 und 4 WoFlV - nichtamtliches Inhaltsverzeichnis

    Zitat

    über der Wohnung befindet sich noch ein nicht isolierter und nicht beheizter Spitzboden von ca. 60m3

    Es sind sicher m² gemeint:rolleyes:

  • Hallo anitari,
    es sind m3 da die Heizkostenabrechnung nach m3 abgerechnet wird
    Gruß Gabi

    Heizkosten nach Kubikmeter?

    Das ist der Witz des Tages.

    Nach Quadratmeter, also m², wäre bestenfalls zulässig.

    Oder sind Kubikmeter Gasverbrauch gemeint?

    Selbst das wäre nicht korrekt da die Gasversorger nach Kilowattstunde (kWh) abrechnen.

    Aber wie gesagt, Abstellräume außerhalb der Wohnung und Dachböden dürfen nicht als Wohnfläche angerechnet werden. Ergo auch nicht als Fläche für die Heizkosten.

    Ab 3 Wohnungen im Haus muß zwingend nach Heizkostenverordnung abgerechnet werden.
    Was offenbar auch der Fall ist.

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