Ich hoffe, es kann mir jemand weiter helfen.
Gerade beim Durchsehen meines Mietvertrages ist mir aufgefallen, dass nur eine Kaltmiete angegeben ist. Es werden keine Angaben zu den Vorauszahlungen für Heizung und Wasser gemacht, noch wurde der Bereich der Betriebskosten angekreuzt. D.h. es wurde keinerlei Angaben zu den anfallenden Betriebskosten gemacht, weder unter dem Punkt "Vorauszahlungen" noch unter dem Punkt "Pauschale für die allg. Betriebskosten).
Stattdessen hat der Vermieter ein selbst geschriebenes Blatt beigefügt, auf dem steht: "die jährlichen Betriebskosten sid vom Mieter bei Fälligkeit zu bezahlen".
Ist das so überhaupt zulässig? Oder hätte er die Betriebskosten im Zusammenhang mit der Miete auflisten müssen?
Nun möchte mein Vermieter auch Gartenarbeiten in die Betriebskosten mit aufnehmen.
Vier Jahre lang war mein Vermieter mit meiner Art, den Garten (800 qm) zu pflegen, zufrieden. Ich mähe regelmäßig den Rasen, schneide die Hecken etc. Als ich weniger Zeit hatte, hat ein befreundeter Gärtner diese Arbeiten in meinem Auftrag übernommen.
Plötzlich stört mein Vermieter sich nun an allen möglichen Dingen, möchte, dass ich mir eine Hebebühne und Kettensäge besorge, um den 5 Meter hohen Kirschlorbeer runter zu schneiden, dass ich Bäume und sehr hohe Büsche fälle/ entferne oder zurück schneide etc.
Ich habe ihm gesagt, dass ich das als Mieterin nicht tun muss. Er meinte dann, dass er es beauftragen kann, dass er diese Arbeiten dann aber in der Nebenkostenabrechnung auf mich umlegen wird.
Vor einigen Jahren hat der Vermieter den Kirschlorbeer selbst beschnitten mithilfe eines Gärtners und entsprechenden Maschinen und auch die Kosten selbst übernommen.
Im Mietvertrag wird in der allgemeinen Aufzählung die Gartenpflege als einer der Punkte der umlagefähigen Betriebskosten genannt
An einer anderen Stelle des Mietvertrags heißt es aber: “Das Rasenmähen, Unkrautjäten und Beschneiden von Sträuchern ist vom Mieter durchzuführen. Größere und in unregelmäßigen Abständen anfallende Arbeiten (Fällen von Bäumen, Entfernen von Sträuchern) werden vom Vermieter auf eigene Kosten durchgeführt.”
1. Nun stellt sich mir die Frage: Hat mein Vermieter das Recht, die zusätzlichen Gartenarbeiten auf mich umzulegen, obwohl ich selbst Gartenarbeiten übernehme und obwohl im Mietvertrag steht, dass "größere Arbeiten" vom Mieter selbst und auf eigene Kosten zu leisten sind?
2. Muss ich überhaupt Betriebskosten bezahlen, wenn dieser Punkt nicht angekreuzt wurde, wenn kein Betrag hierüber aufgeführt wurde bzw. wenn diese nicht detailliert aufgelistet wurden?
Ich bin nicht bereit, weitere Kosten zu übernehmen, da die Mietnebenkosten übertrieben hoch sind (ca. 450 € pro Monat, bei einer Größe von 100 qm.)
Der Vermieter hatte beim Einzug versprochen, das Haus zu isolieren etc., was in den letzten 4 Jahren sicher die Nebenkosten gesenkt hätte. Er ist diesem Versprechen nicht nach gekommen.
Daher bin auch ich nicht bereit, noch mehr Nebenkosten in das Haus zu investieren, da die Mietnebenkosten im Mietvertrag nicht aufgeführt wurden und inzwischen eine Höhe weit über dem Durchschnitt erreicht haben.
Für einen Rat wäre ich sehr dankbar.