Hallo ![]()
ich bin alleinige Hauptmieterin einer 3 Zimmer Wohnung in Berlin Neukölln. Eines der Zimmer steht zur Untermiete.
Die erste Untermieterin dieses Zimmers ließ sich damals ein Schranksystem einbauen. Sie zog Ende 2013 aus.
Der Nachmieter (zweiter Mieter), der Anfang März 2013 einzog einigte sich mit der Vormieterin darauf, den Schrank zu behalten und zahlte auch einen Abstand dafür.
Zu Ende September findet wieder ein Mieterwechsel statt. Die neue Mieterin (dritter Mieter) wollte diesen Schrank aber nicht und forderte den Abbau.
Der zweite Mieter baute letztes Wochenende alles ab. Nur leider sind die Wände durch diesen Schrank teilweise in einem schrecklichen Zustand zurückgelassen worden. Riesige Löcher, Schwarze Abdrücke, abgerissene Tapete.
Im Untermietvertrag steht folgendes:
„Hat der Untermieter bauliche Veränderungen an der Mietsache vorgenommen oder sie mit Einrichtungen versehen, so ist er auf Verlangen des Hauptmieters verpflichtet, bei Ende des Mietvertrags auf seine Kosten den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist“
Nein, es ist nichts weiteres vereinbart worden.
Jedenfalls verlangte die dritte Mieterin vom zweiten Mieter, dass er die Löcher zu spachteln soll und das Zimmer streichen soll, zumindest die Teile, die durch diesen Schrank in Mitleidenschaft gezogen wurden.
Der zweite Mieter weigert sich aber dies zu tun. Er beruft sich darauf, dass er die Löcher ja nicht gebohrt hat. Aber hat er nicht mit Übernahme des Schrankes auch sozusagen die Löcher auch mit übernommen?
Wer von uns befindet sich denn jetzt im Recht? Können wir von dem zweiten Mieter verlangen, dass er die Wände in Ordnung bringen muss? Oder können wir, sollte er sich weigern, Handwerker beauftragen und diese Leistungen dann dem zweiten Mieter in Rechnung stellen?
Hoffentlich kann mir irgendwer helfen..