Untermieter will nicht renovieren

  • Hallo :)

    ich bin alleinige Hauptmieterin einer 3 Zimmer Wohnung in Berlin Neukölln. Eines der Zimmer steht zur Untermiete.
    Die erste Untermieterin dieses Zimmers ließ sich damals ein Schranksystem einbauen. Sie zog Ende 2013 aus.
    Der Nachmieter (zweiter Mieter), der Anfang März 2013 einzog einigte sich mit der Vormieterin darauf, den Schrank zu behalten und zahlte auch einen Abstand dafür.
    Zu Ende September findet wieder ein Mieterwechsel statt. Die neue Mieterin (dritter Mieter) wollte diesen Schrank aber nicht und forderte den Abbau.
    Der zweite Mieter baute letztes Wochenende alles ab. Nur leider sind die Wände durch diesen Schrank teilweise in einem schrecklichen Zustand zurückgelassen worden. Riesige Löcher, Schwarze Abdrücke, abgerissene Tapete.
    Im Untermietvertrag steht folgendes:
    „Hat der Untermieter bauliche Veränderungen an der Mietsache vorgenommen oder sie mit Einrichtungen versehen, so ist er auf Verlangen des Hauptmieters verpflichtet, bei Ende des Mietvertrags auf seine Kosten den ursprünglichen Zustand wiederherzustellen, sofern nichts anderes schriftlich vereinbart ist“
    Nein, es ist nichts weiteres vereinbart worden.
    Jedenfalls verlangte die dritte Mieterin vom zweiten Mieter, dass er die Löcher zu spachteln soll und das Zimmer streichen soll, zumindest die Teile, die durch diesen Schrank in Mitleidenschaft gezogen wurden.
    Der zweite Mieter weigert sich aber dies zu tun. Er beruft sich darauf, dass er die Löcher ja nicht gebohrt hat. Aber hat er nicht mit Übernahme des Schrankes auch sozusagen die Löcher auch mit übernommen?
    Wer von uns befindet sich denn jetzt im Recht? Können wir von dem zweiten Mieter verlangen, dass er die Wände in Ordnung bringen muss? Oder können wir, sollte er sich weigern, Handwerker beauftragen und diese Leistungen dann dem zweiten Mieter in Rechnung stellen?

    Hoffentlich kann mir irgendwer helfen..

  • Zitat

    Aber hat er nicht mit Übernahme des Schrankes auch sozusagen die Löcher auch mit übernommen?

    Hat er. Erst mal könnt, besser gesagt müßt, Ihr den Mieter auffordern innerhalb eine Frist den ursprünglichen Zustand wieder her zu stellen. Kommt er dem nicht nach könnt Ihr auf seine Kosten einen Handwerker damit beauftragen. Aber Vorsicht! Keine Luxusrenovierung. Wirklich nur das was notwendig ist.

    Gibt es eine Kaution? Wenn ja kann das damit verrechnet werden.

    Was die neue Mieterin will ist übrigens unwichtig. Wichtig ist was Ihr als Vermieter von dem aus ziehenden Mieter fordern könnt.

  • Kaution gibt es leider nicht.

    Dann bleibt nur zu hoffen das der Mieter das selbst in Ordnung bringt, die Handwerkerrechnung zahlt oder die Verbuchung auf dem Konto Lehrgeld.

  • Ist er denn dann rechtlich verpflichtet die Handwerkerrechnung zu zahlen?

    Wenn er den Schaden zu verschulden hat, ja.

    Die Frage ist ob er es auch tut.

    Denn wenn Ihr den Handwerker beauftragt müßt Ihr in Vorkasse gehen und dann das Geld beim Mieter, notfalls gerichtlich, einfordern.

    Ob da aber Aufwand und Kosten lohnen ist fraglich.

  • Kaution gibt es leider nicht.


    Ich halte Dich für eine Vermieterin als völlig ungeeignet. Du solltest keinen Schritt ohne einen Fach-Anwalt für Miet- und Immobilienrecht machen.

  • Du solltest keinen Schritt ohne einen Fach-Anwalt für Miet- und Immobilienrecht machen.

    Aus meiner Sicht wäre ein Baumarkt die erste Addresse, dass dürfte wesentlich günstiger sein:)

  • vielleicht solltest du deine meinung einfach mal für dich behalten?
    du weißt gar nicht, wieso es keine kaution gibt. und das ist auch nicht das thema.

    Doch die Kaution ist Thema, da Sie u.a. für genau solche Fälle gedacht ist. Derjenige der eine Handwerksleistung in Auftrag gibt, muss diese auch bezahlen. Im Innenverhältnis zwischen M und UM gibt es dann einen Regeressanspruch. Weigert sich der UM. kann ein Fachanwalt beauftragt werden oder man reicht selbst einen gerichtlichen Mahnbescheid ein.

    Man kann das aber auch unter Lehrgeld ausbuchen, und streicht die Wand einfach selbst.

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