Haus kaufen, Mieter drin-Kündigungsfrist?

  • Hallo,

    Ich beabsichtige mir ein Kleinsthaus zu kaufen. Der jetzige Hauseigentümer hat mir mitgeteilt, dass er das Haus vermietet hat. Natürlich möchte ich nach dm Hauskauf, Sanierung etc dann gern selbst mit meiner Familie einziehen, jedoch habe ich Bedenken auf Grund des bestehenden Mietverhältnis. Wenn ich das Haus kaufe, würde ich dann natürlich gern Eigenbedarf anmelden. Ich bin mir nur etwas unsicher ob die Kündigungsfrist 3 Monate oder mehr beträgt bzw. ob diese auch an die Länge des bestehenden Mietverhältnisses geknüpft ist.


    Vielen Dank

  • Wenn ich das Haus kaufe, würde ich dann natürlich gern Eigenbedarf anmelden.


    ... welchen Du ausführlich und nachvollziehbar begründen müsstest. Google hilft weiter.

  • Berny Ich möchte selbst mit meiner Familie dort einziehen, dass müsste man ja plausibel begründen können.

    Auf Nachfrage beim jetzigen Eigentümer hat dieser mir mitgeteilt, dass der Mieter seit dem 01.09.2012 im Haus wohnt und er einen Mietvertrag auf 5 Jahre festgelegt hat. Jetzt stellt sich natürlich für mich die Frage, ob ich dem Mieter dann dennoch kündigen kann und quasi nur eine 3 Monatige Kündigungsfrist habe, oder ob ich ihn dann trotz Eigentümerwechsel bis 2017 in dem Haus wohnen lassen müsste?

    Hat da jemand eine Idee?

  • Zitat

    Hat da jemand eine Idee?

    Wenn dieser Mietvertrag ein qualifizierter Zeitmietvertrag oder ein individuell ausgehandelter Vertrag mit Kündigungsverzicht ist, dann ist er gültig und du kannst den Mieter erst kündigen, wenn die Zeit gekommen ist.

  • Bodyboard:

    "Ich möchte selbst mit meiner Familie dort einziehen,"
    - Möchten ist kein Bedarf.

    "Auf Nachfrage beim jetzigen Eigentümer hat dieser mir mitgeteilt, dass der Mieter seit dem 01.09.2012 im Haus wohnt und er einen Mietvertrag auf 5 Jahre festgelegt hat."
    - Halte ich für angreifbar, denn m.E. max. 4 Jahre sind zulässig.

    "Jetzt stellt sich natürlich für mich die Frage, ob ich dem Mieter dann dennoch kündigen kann und quasi nur eine 3 Monatige Kündigungsfrist habe, oder ob ich ihn dann trotz Eigentümerwechsel bis 2017 in dem Haus wohnen lassen müsste?"
    - Hier sollteste Dich fachanwaltlich beraten lassen.

  • Zitat

    Halte ich für angreifbar, denn m.E. max. 4 Jahre sind zulässig.

    Nö, nicht unbedingt. Entweder qualifizierter Zeitmietvertrag, oder indivueller Kündigungsverzicht. Nur in Formularverträgen sind nicht mehr als 4 Jahre erlaubt.

  • Nö, nicht unbedingt. Entweder qualifizierter Zeitmietvertrag, oder indivueller Kündigungsverzicht. Nur in Formularverträgen sind nicht mehr als 4 Jahre erlaubt.

    Korrekt Herr Schwimmer im Main.

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