Gewaltandrohung und Rausschmiß durch Vermieter

  • Ich habe Riesen Ärger mit meiner Vermieterin. Ich habe mit meiner Lebensgefährin ein EFH mit Grundstück gemietet wir beide stehen im Mietvertrag. Wir wohnen auf einem großen Grundstück worauf auch die Vermieterin mit ihrem Mann ihr Haus haben. Das Grundstück ist geteilt es gibt eine offizielle eingetragene Grenze. Aber keinen Taun oder ähnliches dazwischen alles offen gehalten. Wir haben laut Grenze und B-Plan den größeren Grundstücksanteil. Wir haben i s bei Mietbeginn mündlich geeinigt das Mieter und Vermieter den Garten gemeinsam nutzen, genauso den Schuppen der auf unserer Seite steht den teilen wir uns auch. Nun zum Problem: Wir sind nun im Urlaub und haben unsere Nachbarn und Freunde die die Vermieterin nicht Leiden kann mit Post Blumengießen und Kater füttern ihn rein und raus zu lassen beauftragt. Der Vermieterin habe ich vorher gestattet unseren Kater mal rein zu lassen wenn er draußen ist und rein will. Mehr soll sie nicht machen was ich auch gesagt habe. Nun haben ich erfahren sie geht ständig ins Haus rein schaut sich dort in Ruhe überall um und macht mit dem Kater was sie will. Einfach irgendwelches Futter geben rauszuholen und rein lassen. Wofür sie keinen Auftrag hat. Sie will auch unsere Nachbarn vom Grundstück schmeißen. Ich habe sie angerufen ihr gesagt und ihr klar gesagt wie möchten nicht das sie unser Grundstück und Haus betritt. Wir bekamen im Urlaub wieder den Hinweis das sie weiter einfach ins Haus geht und den Kater einfach Futter gibt welches er nicht haben soll. Sondern nur das was wir mit den Nachbarn abgesprochen haben. Ich wieder angerufen gesagt sie soll sich aus allem raus halten es geht sie nichts an! Desweiteren habe ich ihr mit Anzeige wegen Hausfriedensbruch gedroht. Daraufhin meint sie wir dürfen den Schuppen und Garten nicht mehr nutzen u d setzt uns Frist von zwei Wochen dieses zu Räumen. Und sie wird uns Fristlos kündigen hätte genug Gründe dafür, ich wüßte nicht welche. Ansonsten kommt die will sie uns innerhalb von drei Monaten kündigen. Das könne sie einfach so machen. Nun die Frage: Ab wann kann man fristlos gekündigt werden bzw. innerhalb von gesetzlichen Frist von 3 Monaten? Muß in beiden Sachen nicht erst eine Mahnung mit Grund kommen, so daß wir die Chance haben unser angebliches Fehlverhalten zu berichtigen Wäre schön wenn mich einer aufklären könnte wie sowas ab zu laufen hat. Könnte ich die auch einfach wegen Hausfriedensbruch anzeigen? Sie will alles dafür tun um uns raus zu schmeißen. Sie sagte sie macht uns das Leben zur Hölle wenn wir sie anzeigen wie sollen bloß aufpassen was wir machen und uns sehr ruhig verhalten. Ihr Mann sagte am Telefon wenn wir zurück sind sollte ich aufpassen das ich keine auf die Fresse von ihm bekomme.
    Danke für die Antworten!

  • Sind Sie noch im Urlaub, oder schon wieder zurück? Falls Sie schon zurück sind, lassen Sie sich den Schlüssel zurück geben. Dann kann die Vermieterin nicht mehr zu Ihnen rüber.
    Einen Hausfriedensbruch wird eher schwer zu beweisen sein. Die Vermieterin wird sagen, dass Sie beauftragt war, während Ihrer Abwesenheit den Kater zu versorgen und nach dem Rechten zu sehen. Dafür spricht ja auch die Tatsache, dass Sie ihr einen Schlüssel ausgehändigt haben.

    Damit die Vermieterin Ihnen kündigen kann braucht sie einen Grund. Die Gründe für eine ordentliche Kündigung fallen wohl alle weg (da wäre als wichtigster Grund der Eigenbedarf zu nennen). Gründe für eine fristlose Kündigung könnten z.B Zahlungsverzug sein.

    Wenn Ihnen der Garten und Schuppen mitvermietet wurde (nochmal im Mietvertrag lesen, ob diese dort drin stehen - vorallem ob zur alleinigen Nutzung oder zur Mitbenutzung), kann die Vermieterin Ihnen diese Nutzung auch nicht so ohne weiteres entziehen.

  • Sind Sie noch im Urlaub, oder schon wieder zurück? Falls Sie schon zurück sind, lassen Sie sich den Schlüssel zurück geben. Dann kann die Vermieterin nicht mehr zu Ihnen rüber.
    Einen Hausfriedensbruch wird eher schwer zu beweisen sein. Die Vermieterin wird sagen, dass Sie beauftragt war, während Ihrer Abwesenheit den Kater zu versorgen und nach dem Rechten zu sehen. Dafür spricht ja auch die Tatsache, dass Sie ihr einen Schlüssel ausgehändigt haben.

    Damit die Vermieterin Ihnen kündigen kann braucht sie einen Grund. Die Gründe für eine ordentliche Kündigung fallen wohl alle weg (da wäre als wichtigster Grund der Eigenbedarf zu nennen). Gründe für eine fristlose Kündigung könnten z.B Zahlungsverzug sein.

    Wenn Ihnen der Garten und Schuppen mitvermietet wurde (nochmal im Mietvertrag lesen, ob diese dort drin stehen - vorallem ob zur alleinigen Nutzung oder zur Mitbenutzung), kann die Vermieterin Ihnen diese Nutzung auch nicht so ohne weiteres entziehen.


    Dem kann ich mich nur anschliessen.
    Wie passt das denn zusammen: Einerseits soll die VM die Katze 'rein- und 'rauslassen, andererseit jedoch nicht das Haus betreten???
    Niemand hält Euch davon ab, das Haustürschloss auszuwechseln und bei Beendigung des Mietverhältnisses wieder zurückzutauschen.
    Etwas mehr Struktur in Deinem Redeschwallposting wäre wirklich angebracht und hilfreich.
    Wenn der VM Schläge androhte, wäre dies Ankündigung einer Straftat (vorsätzliche Körperverletzung), ebenfalls strafbar.... ==>> Polizei.

  • Sind Sie noch im Urlaub, oder schon wieder zurück? Falls Sie schon zurück sind, lassen Sie sich den Schlüssel zurück geben. Dann kann die Vermieterin nicht mehr zu Ihnen rüber.
    Einen Hausfriedensbruch wird eher schwer zu beweisen sein. Die Vermieterin wird sagen, dass Sie beauftragt war, während Ihrer Abwesenheit den Kater zu versorgen und nach dem Rechten zu sehen. Dafür spricht ja auch die Tatsache, dass Sie ihr einen Schlüssel ausgehändigt haben.

    Damit die Vermieterin Ihnen kündigen kann braucht sie einen Grund. Die Gründe für eine ordentliche Kündigung fallen wohl alle weg (da wäre als wichtigster Grund der Eigenbedarf zu nennen). Gründe für eine fristlose Kündigung könnten z.B Zahlungsverzug sein.

    Wenn Ihnen der Garten und Schuppen mitvermietet wurde (nochmal im Mietvertrag lesen, ob diese dort drin stehen - vorallem ob zur alleinigen Nutzung oder zur Mitbenutzung), kann die Vermieterin Ihnen diese Nutzung auch nicht so ohne weiteres entziehen.

    Danke für die Antwort!
    Also der Garten und Schuppen stehen nicht im Mietvertrag. Es wurde von beiden Parteien mündlich vereinbart beides nutzen zu dürfen.
    Da kommt hinzu das sich beides auf dem von mir gemieteten Grundstück befindet.
    Nun eben die Frage ob sie mir die Nutzung einfach so verweigern darf, oder ob ich ihr auch verbieten kann das Grundstück zu betreten. Würde ihr gerne die Nutzung von Garten und Schuppen entziehen. Meine Vereinbarung Rückgängig machen.

  • "das sich beides auf dem von mir gemieteten Grundstück befindet."

    -> Regelmäßig mietet man nicht das Grundstück (um dann darauf befindliche Häuser/Wohnungen, Schuppen o.ä. zu nutzen), sondern man mietet ein Haus/Wohnung.
    Die Nutzung des umliegenden Grundstücks (Garten, incl. ggf vorhandener Stellplätze, Schuppen, Garagen und was es alles so gibt) muss extra vereinbart werden.

    Auch wenn Sie das sicher nicht hören wollen, für mich scheint es so, als ob die Nutzung durch Sie lediglich geduldet wurde. Und dies kann dann auch widerufen werden. Mündliche Zusagen sind schneller vergessen, als ausgesprochen.


  • Also der Garten und Schuppen stehen nicht im Mietvertrag.

    In Ihrem ersten Beitrag klang das aber ganz anders. Nun müssen Sie sich nicht wundern, wenn dann hier bei den Antworten Irritationen stattfinden.


  • -> Regelmäßig mietet man nicht das Grundstück (um dann darauf befindliche Häuser/Wohnungen, Schuppen o.ä. zu nutzen), sondern man mietet ein Haus/Wohnung.

    Sollte es sich um ein Einfamilienhaus handeln, geht die Rechtsprechung im Zweifel davon aus, dass der gesamte ( dem Haus zugehörig) mitvermietet wurde. Sollen nur Teile des Gartens mitvermietet werden, so muss dies im Mietvertrag gesondert geregelt sein.

  • In Ihrem ersten Beitrag klang das aber ganz anders. Nun müssen Sie sich nicht wundern, wenn dann hier bei den Antworten Irritationen stattfinden.


    Dem schliesse ich mich an. Soll der Fragesteller besser einen Fachanwalt und/oder Sachverständigen engagieren.

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