Beiträge von Havana82

    seh ich auch so , nach 2 jahren dürfte eh nicht groß was anfallen, ausser Löcher die man gebohrt hatte zuspachteln. Mach dennoch einen Termin aus zur Übergabe und damit ein Protokoll erstellt wird, dann biste auf der sicheren Seite. Ist mir eh unverständlich warum das nicht bereits ende März passiert ist. Schlüssel würd ich aber auch direkt nun abgeben auch wenn es noch kein Übergabeprotokoll gab. Alleine schon damit man dir nichts unterstellen kann was die Möbel des Nachmieters angeht.

    Kaution haste schon zurück ?

    Also Bohrlöcher habe ich zu gemacht, wie es nach Mietgesetz auch gemacht werden muß. Der Vermieter regt sich darüber auf und bemängelt es ich habe den Keller nicht ausreichend ausgefegt, den Küchenwasserhahn nicht richtig geputzt genauso wie Backofen. Das habe ich erledigt was er wollte. Für gibt es auch an einer 10 Jahre alten Küche nun mal gebrauchsspuren.
    Nun ziehen fleißig die Nachmieter ein und ich habe jetzt noch in der Küche eine Schranktür kaputt gemacht, an einem Türrahmen ist etwas Farbe abgeplatzt uns den Parkettboden habe ich total verdrecken lassen, verschrammt und Dr klebt total.
    Dazu muß ich sagen der Fußboden war bei Einzug schon so und ich habe sofort Teppich drüber gelegt und ihn nicht verklebt. Ich kann den Boden nicht ruiniert haben. Er will nur auf meine Kosten versuchen einen neuen Parkettboden zu bekommen. Angeblich hätte er für alle Schäden Zeugen das ich das war und will mir jetzt den Anwalt schicken. Schlüssel gebe ich jetzt ab und dann soll er glücklich werden.

    Eine Kaution hat er nicht bekommen zu Mietbeginn wollte er nicht.

    Normal beseitigt man Mängel auch innerhalb der Mietzeit also "vor" Ende des Mietvertrages ! Das gleiche gilt für eine Übergabe und ein entsprechendes Protokoll !

    Wenn du also noch streichen musst, solltest du das mit dem Vermieter und dem neuen Mieter dringend abklären. Da schon Möbel reingestellt wurden musst du natürlich aufpassen das da nichts dran kommt. Mach nichts ohne es anzumelden und vorab zu klären, nachher bist du schuld wenn INventar des neuen Mieters beschädigt wird.

    Alles ohnehin sehr seltsam

    Also Strichen brauche ich nicht das habe ich bei Einzug getan und nur 2 Jahre dort gewohnt. Außerdem hat der Vermieter was Schönheitsreparaturen angeht nichts im Mietvertrag dazu vermerkt.
    Ich habe schon öfter zur Miete gewohnt und kenne es das kurz vor Ende der Mietzeit der Vermieter sich die Wohnung anschaut wegen Mängel und man bis Mietende Zeit hat diese zu beseitigen und sobald der Vertrag endet habe ich als Mieter in der Wohnung nichts mehr zu suchen.
    Der Vermieter hat von mir die Schlüssel angenommen bis auf einen eben halt und sofort die neuen Mieter reingelassen.
    Aus meiner Sicht ist alles für mich erledigt . Ich werde nun den einen Schlüssel abgeben wenn der Vermieter noch was will soll er doch mit nem Anwalt kommen. Er muß mir ja beweisen was ich alles kaputt gemacht haben soll und ein Übergabeprotokoll gibt es nicht, weder zu Mietbeginn noch zu Mietende.

    wie lange zahlst du noch die Miete für die Wohnung ? Wann endetr der Mietvertrag ?

    Der Mietvertrag endete am 31.03.15 und bis dahin habe ich Miete gezahlt.

    Wie ich ja schon geschrieben hatte hat der Vermieter bereits sofort Nachmieter rein gelassen, obwohl ich noch Mängel beseitigen sollte.
    Der Nachmieter ist drinnen richtet sich gerade ein und ich soll nun auf mal noch für viel mehr Schäden verantwortlich sein. Diese Schäden habe ich aber nicht gemacht und der Vermieter droht mir jetzt mit Anwalt und will mich verklagen, angeblich hätte er für alles seine Zeugen was ich gemacht habe.

    Hallo,

    Mein Mietvertrag endete am 31.03.15 ddr Vermieter wollte gerne 3 Tage später die Übergabe machen, womit ich einverstanden war.
    In der Zwischenzeit war der Vermieter mit dem Nachmieter im Haus.
    Wir wollten dann die Übergabe machen ddr Vermieter hatte noch 2-3 Mängel dir ich beseitigen sollte was auch ok so war.
    Nun hat der Vermieter den Nachmieter schon in das Haus gelassen und er stellt seine Sachen schon rein. Soweit ich weis soll da der Vertrag erst ab 01.05.15 gemacht werden.
    Darf der Vermieter dem Nachmieter schon rein lassen ohne das mit mir die Übergabe gemacht wurde muß ich es akzeptieren?
    Nicht das es heißt ich begehe Hausfriedensbruch, beklaue den Nachmieter, oder er richtet Schäden an die ich dann noch gemacht haben soll.
    Ich muß ja noch einige Male rein um meine Mängel zu beseitigen.
    Was darf nun der Vermieter machen und wie verhalte ich mich am besten?
    Bedanke mich schon einmal für Antworten!

    Sind Sie noch im Urlaub, oder schon wieder zurück? Falls Sie schon zurück sind, lassen Sie sich den Schlüssel zurück geben. Dann kann die Vermieterin nicht mehr zu Ihnen rüber.
    Einen Hausfriedensbruch wird eher schwer zu beweisen sein. Die Vermieterin wird sagen, dass Sie beauftragt war, während Ihrer Abwesenheit den Kater zu versorgen und nach dem Rechten zu sehen. Dafür spricht ja auch die Tatsache, dass Sie ihr einen Schlüssel ausgehändigt haben.

    Damit die Vermieterin Ihnen kündigen kann braucht sie einen Grund. Die Gründe für eine ordentliche Kündigung fallen wohl alle weg (da wäre als wichtigster Grund der Eigenbedarf zu nennen). Gründe für eine fristlose Kündigung könnten z.B Zahlungsverzug sein.

    Wenn Ihnen der Garten und Schuppen mitvermietet wurde (nochmal im Mietvertrag lesen, ob diese dort drin stehen - vorallem ob zur alleinigen Nutzung oder zur Mitbenutzung), kann die Vermieterin Ihnen diese Nutzung auch nicht so ohne weiteres entziehen.

    Danke für die Antwort!
    Also der Garten und Schuppen stehen nicht im Mietvertrag. Es wurde von beiden Parteien mündlich vereinbart beides nutzen zu dürfen.
    Da kommt hinzu das sich beides auf dem von mir gemieteten Grundstück befindet.
    Nun eben die Frage ob sie mir die Nutzung einfach so verweigern darf, oder ob ich ihr auch verbieten kann das Grundstück zu betreten. Würde ihr gerne die Nutzung von Garten und Schuppen entziehen. Meine Vereinbarung Rückgängig machen.

    Ich habe Riesen Ärger mit meiner Vermieterin. Ich habe mit meiner Lebensgefährin ein EFH mit Grundstück gemietet wir beide stehen im Mietvertrag. Wir wohnen auf einem großen Grundstück worauf auch die Vermieterin mit ihrem Mann ihr Haus haben. Das Grundstück ist geteilt es gibt eine offizielle eingetragene Grenze. Aber keinen Taun oder ähnliches dazwischen alles offen gehalten. Wir haben laut Grenze und B-Plan den größeren Grundstücksanteil. Wir haben i s bei Mietbeginn mündlich geeinigt das Mieter und Vermieter den Garten gemeinsam nutzen, genauso den Schuppen der auf unserer Seite steht den teilen wir uns auch. Nun zum Problem: Wir sind nun im Urlaub und haben unsere Nachbarn und Freunde die die Vermieterin nicht Leiden kann mit Post Blumengießen und Kater füttern ihn rein und raus zu lassen beauftragt. Der Vermieterin habe ich vorher gestattet unseren Kater mal rein zu lassen wenn er draußen ist und rein will. Mehr soll sie nicht machen was ich auch gesagt habe. Nun haben ich erfahren sie geht ständig ins Haus rein schaut sich dort in Ruhe überall um und macht mit dem Kater was sie will. Einfach irgendwelches Futter geben rauszuholen und rein lassen. Wofür sie keinen Auftrag hat. Sie will auch unsere Nachbarn vom Grundstück schmeißen. Ich habe sie angerufen ihr gesagt und ihr klar gesagt wie möchten nicht das sie unser Grundstück und Haus betritt. Wir bekamen im Urlaub wieder den Hinweis das sie weiter einfach ins Haus geht und den Kater einfach Futter gibt welches er nicht haben soll. Sondern nur das was wir mit den Nachbarn abgesprochen haben. Ich wieder angerufen gesagt sie soll sich aus allem raus halten es geht sie nichts an! Desweiteren habe ich ihr mit Anzeige wegen Hausfriedensbruch gedroht. Daraufhin meint sie wir dürfen den Schuppen und Garten nicht mehr nutzen u d setzt uns Frist von zwei Wochen dieses zu Räumen. Und sie wird uns Fristlos kündigen hätte genug Gründe dafür, ich wüßte nicht welche. Ansonsten kommt die will sie uns innerhalb von drei Monaten kündigen. Das könne sie einfach so machen. Nun die Frage: Ab wann kann man fristlos gekündigt werden bzw. innerhalb von gesetzlichen Frist von 3 Monaten? Muß in beiden Sachen nicht erst eine Mahnung mit Grund kommen, so daß wir die Chance haben unser angebliches Fehlverhalten zu berichtigen Wäre schön wenn mich einer aufklären könnte wie sowas ab zu laufen hat. Könnte ich die auch einfach wegen Hausfriedensbruch anzeigen? Sie will alles dafür tun um uns raus zu schmeißen. Sie sagte sie macht uns das Leben zur Hölle wenn wir sie anzeigen wie sollen bloß aufpassen was wir machen und uns sehr ruhig verhalten. Ihr Mann sagte am Telefon wenn wir zurück sind sollte ich aufpassen das ich keine auf die Fresse von ihm bekomme.
    Danke für die Antworten!

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!