Nachträgliche Mietminderung

  • Guten Tag zusammen,

    ich habe eine Frage bzgl. einer eventuellen nachträglichen Mietminderung.
    Ich habe die letzten Jahre in einer Hochparterre-Wohnung gelebt. Von meiner Küche aus gibt eines Balkontür, die sich zu einem Hof hinter dem Haus öffnet. dadurch, dass die Wohnung Hochparterre liegt, gibt es einen Abstand zwischen Hof und Balkontür von ca. 60 bis 70 cm. Bei meinem Einzug - nach einer Kernsanierung - wurde mir vom Vermieter mehrmals verschiedene Maßnahmen versprochen, von einer Treppe bis hin zu einem französischem Balkon. Leider wurde nie etwas unternommen, auch nach mehrmaligen Nachfragen.

    Meine Frage ist nun, ob ich hier eine nachträgliche Mietminderung verlangen kann. Wenn weitere Informationen gewünscht sind, bitte gerade sagen.

    Vielen Dank im Voraus.

  • Eine Mietminderung ist nur möglich, wenn sich der Zustand der Wohnung erheblich verschlechtert.

    Nicht eingehaltene Versprechungen können Sie als Luftnummer, ohne jegliche Bedeutung für Sie, verbuchen.

  • Hallo Scipio,

    solche Versprechungen sollten tunlichst beim Einzug im Übergabeprotokoll schriftlich festgehalten werden mit Terminangabe der spätesten Erledigung.

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