Hallo,
im August 2009 haben wir mit unserer Nebenkostenabrechnung eine Mietanpassung um ca. 25 Euro/Monat, auf Grund unserer hohen Heizkosten, erhalten.
Wir haben innerhalb von 20 Tagen (also innerhalb der 4-Wochen-Frist) Einspruch gegen diese Mietanpassung erhoben, da in unserer Wohnung alle Fenster (Vorkriegsfenster) undicht waren, was uns auch von einem Fachmann bestätigt wurde.
Die Fenster wurden darauf hin am 16. Dezember 2009 bei -8 Grad Aussentemperatur in Stand gesetzt - nicht modernisiert!
Heute haben wir eine Mahnung von unserem Vermieter über 254 Euro erhalten. Dabei handelt es sich um die Nachzahlung der Mietanpassung für etwa 10 Monate. Sind wir verpflichtet dieser Nachzahlung nachzukommen? Immerhin haben wir gegen diese Mietanpassung ja Einspruch erhoben und die Fenster wurden ja auch erst 4 Monate später, im Winter!, repariert.
Des weiteren würde uns Interessieren, inwiefern der Vermieter trotz eines Einspruches (ohne erneutes reagieren/Schreiben zwecks Mietanpassung usw.) überhaupt berechtigt ist, diese Mietanpassung einzufordern.
Danke im voraus