Hallo Community.
Fallbeispiel:
Mieter will von Vermieter (privat) eine Scheune anmieten für private Zwecke (kein Wohnraum!).
Vermieter wohnt auf selben Grundstück auf dem auch die Scheune steht.
Es wird kein schriftlicher Mietvertrag abgeschlossen, alle Absprachen erfolgen mündlich.
Mietzins wird auf Wunsch des Vermieters ausschließlich Bar bezahlt,.
Da der Mieter seit Beginn des Mietverhältnisses unregelmäßig vor Ort ist kann die Mietzinszahlung stets nur unregelmäßig erfolgen.
Um eine gewisse Regelmäßigkeit zu erlangen fragt der Mieter mehrfach nach der Bankverbindung, diese wird aber nie bekannt gegeben.
Nach ca. 5 Jahren als Mieter mit unregelmäßigen Mietzinszahlungen, aber ansonsten ohne weitere Vorkommnisse, wirft der Vermieter dem Mieter Mietrückstand von ca. 6 Monaten vor, begründet auf die 2 Monate Rückstand Regelung soll das Mietverhältnis gekündigt werden.
Ist der Vermieter im Recht?