Frage zur Mieterhöhung

  • Guten Tag,
    meine Situation sieht follgendermaßen aus:
    Ich bin Student in München.
    - Habe eine sehr nette 1-Zimmer Wohnung im 4. Stock in München für die ich derzeit (kalt) etwas über 400 € zahle.
    - Als ich vor ca 6 Monaten eingezogen bin, hat der Makler hatte angekündigt, dass in 2-3 Jahren ein Aufzug eingebaut wird, was zu einer Mietserhöhung führen wird (fand ich ok, da ich dann fertig mit dem Studium wäre und mir das leisten oder ausziehen könnte).
    - Ich habe über 1000 € Provision und 800 € ablöse gezahlt ( fand das jetzt auf die rest des Studiums bezogen in Ordnung).
    - Anfang der Woche bekomme ich einen Brief, dass der Aufzug im Januar kommt und sich meine Miete damit um ca 45% auf über 600 erhöht.
    Damit wäre ich bei 750 warm, was ich für ein Zimmer sehr überzogen finde.
    Bestehen Chancen, irgendetwas zu tun und wie verhalte ich mich am besten?
    Grüße und vielen Dank
    vie

  • Zitat

    Anfang der Woche bekomme ich einen Brief, dass der Aufzug im Januar kommt und sich meine Miete damit um ca 45% auf über 600 erhöht.


    Wenn es tatsächlich genau so in dem Schreiben drin stand, dürfte das nicht wirksam sein.
    11% der Modernisierungskosten dürfen pro Jahr auf die Mieter umgelegt werden. Bei einem Aufzug darf meines Wissens nach, nach Stockwerken gestaffelt werden und man darf den Mieter des EG u.U. aussen vor lassen.
    Da wir hier weder die Anzahl der Parteien, noch die Grösse der Wohnungen oder die Anzahl der Stockwerke, geschweige denn die Gesamtkosten oder den Verteilschlüssel kennen, wird es nicht möglich sein die Sache zu beurteilen.

  • Kosten für den aufzug liebeen bei ca 250.000 -> * 0,11 = 27.500 pro Jahr.
    Durch 12 Partein -> 2.230 pro Jahr / 190 pro Monat.
    So ist das auch in etwa vorgerechnet.
    Und dazu die Bisherige Miete von 430

  • Kosten für den aufzug liebeen bei ca 250.000 -> * 0,11 = 27.500 pro Jahr.
    Durch 12 Partein -> 2.230 pro Jahr / 190 pro Monat.
    So ist das auch in etwa vorgerechnet.
    Und dazu die Bisherige Miete von 430


    Ob der Divisor 12 hier anwendbar ist, weiss ich jedoch nicht. Könnte aber hinkommen.

  • Wenn es tatsächlich genau so in dem Schreiben drin stand, dürfte das nicht wirksam sein.
    11% der Modernisierungskosten dürfen pro Jahr auf die Mieter umgelegt werden. Bei einem Aufzug darf meines Wissens nach, nach Stockwerken gestaffelt werden und man darf den Mieter des EG u.U. aussen vor lassen.
    Da wir hier weder die Anzahl der Parteien, noch die Grösse der Wohnungen oder die Anzahl der Stockwerke, geschweige denn die Gesamtkosten oder den Verteilschlüssel kennen, wird es nicht möglich sein die Sache zu beurteilen.

    Ich sehe das Schreiben erst mal als Ankündigung der Modernisierung und die voraussichtliche Mieterhöhung an. Dazu ist der Vermieter nämlich mindestens 3 Monate vorher verpflichtet wenn er die Miete deswegen erhöhen will.

    Die Mieterhöhung wegen Modernisierung darf 11 % der Modernisierungskosten betragen, dass kann für einzelne Mieter durchaus eine Mieterhöhung von 45 % bedeuten.

    Man darf die Mieterhöhung wegen Aufzug nach Stockwerk staffeln und den Mieter im EG außen vor lassen, muß es aber nicht.

  • Man darf die Mieterhöhung wegen Aufzug nach Stockwerk staffeln und den Mieter im EG außen vor lassen, muß es aber nicht.


    Halte ich für angreifbar: Bei BK-Abrechnungen isses nämlich nicht der Fall, denn der EG-Mieter könnte ja auch mal seine Mami im obersten Stockwerk besuchen wollen...:)

  • Halte ich für angreifbar: Bei BK-Abrechnungen isses nämlich nicht der Fall, denn der EG-Mieter könnte ja auch mal seine Mami im obersten Stockwerk besuchen wollen...:)

    Nicht nur angreifbar, sondern unrealistisch. Kein Vermieter wird die Mieterhöhung wegen dem Auszug nach Etage staffeln oder gar den Mieter im EG außen vor lassen wird. Darum schrieb ich ja muß es aber nicht.

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