Vermieter gibt 3 Wochen Frist für Gartenräumung

  • Hallo ihr Lieben..

    Folgender Fall..

    Mal angenommen Katharina (fiktiver Name) wohnt seit 14 Jahren in der 1. Etage zur Miete im Haus von Herrn Schmidt (fiktiver Name). Ihre Eltern wohnen seit 16 Jahren im Erdgeschoss des Hauses. Das Haus hat einen Anbau in dem seit 2-3 Jahren ca. der Enkel des Vermieters wohnt. Das Haus hat einen hinteren, großen Garten & einen Garten (kleiner) zur Seite.
    Bei Einzug hat der Vermieter Katharina und ihrem damaligen Mann (nun getrennt) mündlich die Nutzung des hinteren Gartens zugesagt.
    Die Nutzung des Gartens ist nicht schriftlich im Mietvertrag festgehalten.
    Seit nun 14 Jahren ist der Garten in Benutzung von Katha. Die Einrichtung des Gartens wurde zu 100% selbst übernommen (Zäune, Pflanzen, Steine, Gartenhaus, Pool etc.).

    Nun kommt der Vermieter vor einer Woche und sagt ihren Eltern (keine direkte Kontaktaufnahme zu Katharina), dass der Garten ab jetzt von seinem Enkel genutzt wird und das Katha ihn binnen 3 Wochen leer zu räumen hat, da der Enkel ihn sich ab Oktober einrichten möchte und sie nun die kleine Ecke stattdessen haben könne.

    Er sagt außerdem, dass der Pool (der nun seit Jahren dort steht und vom Vermieter NIE ein Wort darüber verloren wurde) ein bauliches Großprojekt gewesen sei und er diesem erst hätte zustimmen müssen. Der Pool ist aber nur ein „großes Planschbecken“ und nicht auf einem Betonfundament o.ä. gebaut.


    Eckdaten:
    Der Vermieter ist ein sehr verbohrter Mensch (ca. 70 Jahre alt) , der freundliche Kommunikation wohl irgendwann mal an der Dorfkneipentheke liegen gelassen hat ;)..
    Er weigert sich schon seit Jahren Reparaturen, die in der Wohnung stattfinden mussten, zu bezahlen. Sein Enkel ist mit einer Spielekonsole verheiratet und sieht das Tageslicht nur, wenn der Postbote ein Paket mit neuen Spielen liefert.

    Frage:
    Habt ihr Ideen bzgl. der rechtlichen Grundlage? Katharina möchte eigentlich nicht in einen Rechtstreit gehen, es wäre aber toll – falls es zu Diskussionen kommt und ja zu denen wird es kommen – einfach fundierte Argumente zu haben.

    -------------------------------
    Ich habe bis jetzt weder etwas von 3 Wochen Kündigungsfrist gehört, vor allem nicht nach 14 Jahren Wohn - & Nutzzeit, noch bin ich mir nicht sicher ob er generell – ohne triftigen Grund – Eigenbedarf für den Garten anmelden kann ?!?!
    Mir schwirrt da außerdem ein Wort im Ohr , das wie „Gewohnheitsrecht“ klingt.
    Es wäre super super super super lieb , wenn ihr weiterhelfen könnt !

    PS: möchte jemand einen Pool kaufen ;).. haha Spaß!

    Beste Grüße & vielen Dank
    Hannes

  • Bei Einzug hat der Vermieter Katharina und ihrem damaligen Mann (nun getrennt) mündlich die Nutzung des hinteren Gartens zugesagt.
    Die Nutzung des Gartens ist nicht schriftlich im Mietvertrag festgehalten.

    Es wurfe Ihnen kein Garten mitvermietet. Ihnen wurde lediglich eine Nutzung gestattet.
    Zum Gewohnheitsrecht:Gewohnheitsrecht - ein Grundst

  • Danke.

    ich habe von einem Fall gelesen in dem
    "langjähriges vorbehaltloses Dulden der Gartenbenutzung durch den Mieter = stillschweigenden Vertragsergänzung" bewertet wurde.

    aber genauso wurde schon andersrum entschieden..hm..

  • ich habe von einem Fall gelesen in dem "langjähriges vorbehaltloses Dulden der Gartenbenutzung durch den Mieter = stillschweigenden Vertragsergänzung" bewertet wurde.
    aber genauso wurde schon andersrum entschieden..hm..


    Kannst ja eine gerichtliche Einzelfallentscheidung herbeiführen...

  • Katharina wird morgen erst einmal das Gespräch suchen und ihrem Vermieter erst mal mit netten Worten einen Kompromiss anbieten, da sie die Veränderungen im Garten (Zäune, Pflasterung des Weges etc. ) selbst getragen hat und er diese ja übernehmen möchte.

    Danke für eure Hilfe.
    Lg und weiterhin eine erfolgreiche Woche
    Hannes

Jetzt mitmachen!

Sie haben noch kein Benutzerkonto auf unserer Seite? Registrieren Sie sich kostenlos und nehmen Sie an unserer Community teil!