Darf ich, wenn ich die Wohnung nicht mehr bewohne, aber eine Kündigungsfrist bis Ende Oktober habe, die Miete auf eine Kaltmiete kürzen?
Und wenn ja, WAS darf ich abziehen?
Ich verbrauche ja nichts mehr.
Darf ich nach Auszug nur noch Kaltmiete zahlen?
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swesch -
10. September 2013 um 18:21 -
Erledigt
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Weder auf die Kaltmiete kürzen noch etwas abziehen.
Nebenkosten sind nicht nur verbrauchsabhängige Kosten!
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Darf ich, wenn ich die Wohnung nicht mehr bewohne, aber eine Kündigungsfrist bis Ende Oktober habe, die Miete auf eine Kaltmiete kürzen?
Und wenn ja, WAS darf ich abziehen?
Ich verbrauche ja nichts mehr.Sie dürfen garnichts abziehen. Es ist ein Irrtum zu glauben, das Sie nichts mehr verbrauchen.
Lesen Sie die Betriebskosten- und Heizkostenverordnung durch und Sie werden feststellen, das da noch einiges zu begleichen gilt. -
Alles klar. Danke für die Antworten!! (y)
Nun weiß ich Bescheid und kann dementsprechend handeln.
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Zitat
Es ist ein Irrtum zu glauben, das Sie nichts mehr verbrauchen.
Verbrauchen tut man in der Tat nichts mehr. Nur abziehen darf man die verbrauchsabhängigen Kosten trotzdem nicht. -
Dachdeckerin:
"Verbrauchen tut man in der Tat nichts mehr."
- Schon mal über die Funktion eines HK-Thermostatventils nachgedacht?"Nur abziehen darf man die verbrauchsabhängigen Kosten trotzdem nicht."
- Streiche verbrauchsabhängigen Kosten, setze Betriebskosten.
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