Wegnahme Wohnungseingangstür

  • Hallo zusammen,
    ich habe mich gestern wieder geärgert, als wir endlich den Räumungstitel wegen ausbleibender Mietzahlungen in der Hand hielten und ich zu dem Objekt gefahren bin um zu erfahren, dass der Mieter über alle Berge ist.

    Das LG Düsseldorf hat Anfang der 70er Jahre mal entschieden, dass es für eine fehlende Wohnungseingangstür 15 % Mietminderung gibt. Da kommt man doch auf dumme Ideen. Was passiert, wenn ich bei einem nichtzahlenden Mieter, wenn ich an der Wohnungstür im Gespräch bin und - schwupps - mir die Wohnungseingangstür schnappe und damit weglaufe. Könnte den Mieter zu einem etwas schnelleren Auszug bewegen. Die Tür gehört dem Eigentümer, also kann ich sie als Verwalter doch mitnehmen ohne einen Diebstahl, Raub etc. zu begehen. Der Mieter ist geschützt, er kann die Miete (die er sowieso nie mehr zahlen wird) um 15 % mindern.

    Alles paletti - oder?

  • Für solche Ideen gibt es Stammtische, an denen solcher Quatsch diskutiert wird. Dieses Forum ist aber auf jeden Fall nicht dafür geeignet.

    Hast Du dafür auch einen sachlichen Grund? Wenn es strafrechtlich relevant sein sollte, inwiefern? Das ist ja hier die Frage. Mit Stammtischen hat das nichts zu tun.

  • Nachdem die Wohnungseingangstüre in der Regel nach innen aufgeht, musst du die Wohnung zwangsläufig betreten. Wäre ggf. Hausfriedensbruch...

    und Vorsatz als erschwerender Tatbestand.

  • Warum sollte ich? Ich geb doch nicht jedem Depp weiterführende Antworten.

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