Mietvertrag ab den 1.10

  • Hallo zusammen,

    ich würde gern wissen welche Rechte bzw. Ansprüche ich habe.

    Ich habe mir eine eigene Wohnung zum 1.10 gesucht, ich habe den Mietvertrag auch zu dem Datum unterschrieben. Jetzt meinte aber der Vermieter, dass die jetztige Mieterin noch einen ganzen Monat (also zum 31.10) in der Wohnung bleiben will. Weil sie keine neuen Wohnung gefunden hat, weil sie im Urlaub war und daher wohl nicht genügend Zeit hatte. Er meinte er nüsste ihr rechtlich die Toleranz geben.

    Aber ich habe doch den Anspruch zum 1.10!! Ich kann nicht noch einen ganzen Monat warten bis ich umziehe, weil ich schon alles geplant habe. Sprich ich habe mir Urlaub genommen für den Umzug und mein Vater auch, damit er mir helfen kann etc. Habe ich jetzt Anspruch auf die Wohnung oder die jetzige Mieterin??

    LG

  • Hallo zusammen,

    ich würde gern wissen welche Rechte bzw. Ansprüche ich habe.

    Ich habe mir eine eigene Wohnung zum 1.10 gesucht, ich habe den Mietvertrag auch zu dem Datum unterschrieben. Jetzt meinte aber der Vermieter, dass die jetztige Mieterin noch einen ganzen Monat (also zum 31.10) in der Wohnung bleiben will. Weil sie keine neuen Wohnung gefunden hat, weil sie im Urlaub war und daher wohl nicht genügend Zeit hatte. Er meinte er nüsste ihr rechtlich die Toleranz geben.

    Aber ich habe doch den Anspruch zum 1.10!! Ich kann nicht noch einen ganzen Monat warten bis ich umziehe, weil ich schon alles geplant habe. Sprich ich habe mir Urlaub genommen für den Umzug und mein Vater auch, damit er mir helfen kann etc. Habe ich jetzt Anspruch auf die Wohnung oder die jetzige Mieterin??

    LG

    Sie haben einen Schadenersatzanspruch gegenüber dem Vermieter.Unbenommen hiervon könnten Sie auch fristlos kündigen.
    Sollte die Vormieterin unberechtigt in der Wohnung verbleiben, hat der VM auch einen Regressanspruch an diese.

  • Also darf ich den Mietvertrag sofort kündigen?? Ich muss ihm keinen Aufschub geben?

    Ja, sofern nachweislich klar ist, dass die Wohnung nicht zu 01.10. übergeben werden kann.
    S.h. § 543 Abs. 2.1. BGB

  • Ok, die Wohnung ist auf jeden Fall nicht zum 1.10 bezugsfrei, da die jetzige Mieterin ja keine neue Wohnung gefunden hat. Ich finde es halt nur ärgerlich, dass ich jetzt voll den Stress habe. D.h. ich muss kündigen und mir eine neue Wohnung suchen. Ich bin halt von meinen Vermieter enttäuscht, das er für ihre Situation Verständnis hat und für mich nicht. Bzw. es bei mir so rüberbringt, dass sie Anspruch auf einen Monat Verzug hat.

    Da ich bei meinen Eltern noch wohne, kann ich eh keine Schadenersatzansprüche geltend machen. Ich muss aber zum 1.10 raus, aus privaten Gründen.

  • Sprechen Sie Ihren Vermieter auf die Problematik an, dass wäre aus meiner Sicht der nächste Schritt.


    ... und ihn fragen, ob er gerne für einen Monat Hotelkosten übernimmt. Denn Vertrag ist Vertrag.

  • ... und ihn fragen, ob er gerne für einen Monat Hotelkosten übernimmt. Denn Vertrag ist Vertrag.

    Er meinte er würde keine Hotelkosten übernehmen, da ich ja bei meinen Eltern wohne und seiner Meinung nach, dort ja auch noch einen Monat länger bleiben kann. Er will die jetzige Vermieterin nicht auf die Straße setzen. Ich müsse mich gedulden. Er hat auch angedeutet, dass es evtl auch noch länger dauern kann, da sie ja noch keine Wohnung in Aussicht hat.

    Für mich hat sich das somit erledigt, da ich den Vertrag jetzt fristlos kündigen werde, da ich mir so einen Vermieter nicht wünsche. Habe ich den Schadensersatzansprüche? Er hat ja den Vertrag gebrochen!

    Vielen Dank für die hilfreichen Antworten.

  • Für mich hat sich das somit erledigt, da ich den Vertrag jetzt fristlos kündigen werde,


    Ich würde den MV auch fristlos küdigen bzw. ihm hilfsweise widersprechen, da der VM sich nach wie vor weigert, die Mietsache zur Verfügung zu stellen. Evtl. Schadenersatzansprüche würde ich mir ausdrücklich vorbehalten. Das alles per Boten/Zeugen bzw. Einwurfeinschreiben.

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