Kündigung wird nicht anerkannt

  • Hallo liebe Forumgemeinschaft,
    ich habe direkt ein anliegen an euch. Und zwar habe ich gestern (04.09.2013) meine Wohnung gekündigt.
    Das es der dritte Werktag war bin ich ja nocht drin. Ich habe die Kündigung am 04.09. geschrieben und gegen Nachmittag persönlich unter Zeugen in den Briefkasten des Vermieters gesteckt. Nun weigert er sich dir Kündigung zum 30. November anzuerkennen da er erst am nächsten Morgen wieder in den Briefkasten geschaut hat und möchte einen Monat länger Miete.

    Ich fühle mich im recht da ich sie rechtzeitig eingeworfen habe und auf seine Leerungszeiten keinen Einfluss habe.

    Was meint Ihr dazu?


    Danke euch schonmal

  • Wann und ob der Vermieter die Kündigung aus dem Briefkasten geholt hat ist unwichtig.

    Solange sie fristgerecht zu postüblichen Zeiten, bis ca. 18 Uhr, in den Machtbereich des Vermieters gelangt ist und er Gelegenheit hat von ihr Kenntnis zu nehmen.

    Ich würde noch ein Schreiben schicken in dem Du ihm mitteilst das Du die Kündigung am 4.9. um ... Uhr mit einem Zeugen persönlich eingeworfen hast.

  • Ja, so ist das.
    Der Eine bringt es fertig, die Kündigungsfrist bis zum letzten auszureizen und der Andere macht daraus ein Larifari ohnesgleichen.

    Für mich haben beide Beteiligte mehr als nur eine Schuld und ich hüte mich das hier rechtlich zu bewerten.

  • Solange sie fristgerecht zu postüblichen Zeiten, bis ca. 18 Uhr, in den Machtbereich des Vermieters gelangt ist und er Gelegenheit hat von ihr Kenntnis zu nehmen.
    Ich würde noch ein Schreiben schicken in dem Du ihm mitteilst das Du die Kündigung am 4.9. um ... Uhr mit einem Zeugen persönlich eingeworfen hast.


    Ich denke mal laut: "Durch Einlegen unter Zeugen in Ihren Postkasten am 04.09.2013 um 16:38 gelangte das Schreiben termingerecht in Ihren Verfügungsbereich."

  • Zitat

    Ich denke mal laut: "Durch Einlegen unter Zeugen in Ihren Postkasten am 04.09.2013 um 16:38 gelangte das Schreiben termingerecht in Ihren Verfügungsbereich."

    Richtig laut gedacht Berny.

  • Danke für die Hilfreichen antworten.
    Der Grund warum ich die Kündigungsfrist bis zum letzten ausgereizt habe
    liegt darin das ich auch erst am 4.09. das o.k. für die neue Wohnung bekommen habe ;)

  • Richtig laut gedacht Berny.

    Nach meiner bescheidenen Sicht ist davon auszugehen, dass die Kündigung erst als am Folgetag zugegangen gilt.

    Sofern man es für zulässig hält, dass es für die Beurteilung der Rechtzeitigkeit des Zugangs unerheblich ist, ob es sich um die Kdg. einer Wohnung oder eines Arbeitsverhältnisses handelt, lässt sich hier eine Analogie zum Arbeitsrecht herstellen. In dieser Frage hat sowohl das BAG sowie im Nachgang auch verschiedene LAG`s entschieden, dass in Großststädten mit einer Postzustellung bis 14.00 Uhr zu rechnen ist ( in kleineren Städten eher früher) .
    Letzendlich kommt es aber auf die allgemeinen Gepflogenheiten an. D.h. Könnte der Kündigende den Nachweis führen, dass der Vermieter regelmäßig seinen Briefkasten auch nach 16.38 Uhr leert, könnte womoglich ausnahmsweise doch von einer pünktlichlichen Zustellung ausgegegangen werden. Alles in allem würde ich aber davon ausgehen, dass die Kdg nicht fristgemäß zugestellt wurde.

  • Alles in allem würde ich aber davon ausgehen, dass die Kdg nicht fristgemäß zugestellt wurde.


    Da magste auch durchaus recht haben. Hier wären dann Einzelentscheidungen der Gerichte gefragt. Gerichtskassen, Rechtsanwälte und Gutachter reiben sich permanent die Hände über sowas... *lachenderteufel*

  • Da magste auch durchaus recht haben. Hier wären dann Einzelentscheidungen der Gerichte gefragt. Gerichtskassen, Rechtsanwälte und Gutachter reiben sich permanent die Hände über sowas... *lachenderteufel*

    Jupp so sieht`s aus. Aber was will man machen wenn anders keine Einigung herzustellen ist. Und wie gesagt, die bisherigen Entscheidungen sprechen eher gegen den Mieter als dafür. Möge er sein sein weiteres Vorgehen nun selbst entscheiden.

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