Guten Tag,
ich habe folgende Geschichte:
Ich bin vor drei Jahren in eine Wohnung mit Nachtstromheizung eingezogen. Die Heizung ist nach einem Jahr (im J. 2011) kaputt gegangen, Reparaturkosten sind zu hoch für den Vermieter und wir unterschrieben eine schriftliche Abmachung, dass bei einer Nachzahlung er die Kosten übernimmt. Letztes Jahr (2011-2012) kam eine Nachzahlung, die ich jedoch selber übernehmen musste, weil der Stromversorger meinen monatlichen Abschlag reduziert hatte und in unserer Abmachung eben ein höherer Betrag stand. Für dieses Jahr (2012-2013) habe ich den monatliche Abschlag wieder so gemacht wie am Anfang vereinbart (und als der Strom teurer geworden ist, wurde es auch noch mal höher angepasst) und wir haben die gleiche Abmachung nur mündlich am Telefon abgemacht (die schriftliche von 2011 habe ich aber noch).
Nun bin ich ausgezogen, es kam eine Abrechnung bei der noch 1 Monat fehlt, damit ein komplettes Jahr wäre. Nachzahlung beträgt 230 Euro (wenn man die 90 Euro abzieht, die ich für das fehlender Monat nicht bezahlt habe, weil ausgezogen, macht es 140 Euro, die wie nach unserer Abmachung der Vermieter zu tragen hat).
Nun meine Frage:
Die Abmachung für das Jahr 2012-2013 geschah ja telefonisch. Heißt es, ich kann nichts mehr machen? Oder hat der Vermieter trotzdem die Kosten zu tragen, weil er seit 2011 weiß, dass die Heizung kaputt ist? Wenn ja, wie würde man vorgehen, wenn der Vermieter es ablehnt? Zum Glück hatte ich noch solche Fälle nicht und hoffe, dass ich dieses ohne großer Nerven umgehen kann.
Freundliche Grüße