Mein geliebtes Haus wierd verkauft - Was kommt auf mich zu ?

  • Hallo,

    ich wohne seit 18 1/2 Jahren zur Miete in einem Einfamielienhaus. Vor zwei Jahren hat mein Vermieter das Haus seinem Kind überschrieben. Nun will dieses, das Haus leider verkaufen. Meine Frage lautet : Wenn der Käufer wegen Eigenbedarf kündigt wie schnell muß ich dann ausziehen ?
    Meine bisherrigen Informationen gehen von sofort bis zu 3 Jahren. Was ist nun Sache ?
    Wie sieht es mit einer Mieterhöhung aus ? Miete wurde seit 10 Jahren nicht mehr erhöht. Liegt aber genau im Mietspiegel. Haben wohl früher etwas zuviel Gezahlt.
    Wie sieht es mit Renovirung bei Auszug aus ? Laut Vertrag muß ich bei Auszug nicht Renoviren.
    Gilt der alte Mietvertrag auch für den künftigen Hauskäufer ?

    MfG

  • Kündigungsfrist: 9 Monate
    Mieterhöhungen können immer kommen. Wenn die Miete schon im Bereich des Mietspiegels liegt, wird sie allerdings nicht allzu hoch ausfallen.
    Wenn vertraglich keine Renovierung vereinbart ist, muss nicht renoviert werden. Der Vertrag bleibt bestehen.

  • Ich fang mit der letzten Frage an.

    Der Mietvertrag gilt weiter. Kauf bricht nicht Miete ist keine Redensart sondern Gesetz. BGB § 566

    Falls kein andere Grund vorliegt kann der neue Eigentümer/Vermieter wegen Eigenbedarf kündigen. Kündigungsfrist 9 Monate. Aber erst wenn er als rechtmäßiger Eigentümer im Grundbuch eingetragen ist.

    Das mit den 3 Jahren betrifft nur Wohnungen die während der Mietdauer in Eigentumswohungen umgewandelt wurden. Tangiert Euch also nicht.

    Wenn vertraglich vereinbart ist das bei Auszug nicht renoviert werden muß, hat das auch, wie überhaupt der ganze Vertrag, weiter Bestand.

    Mieterhöhung gemäß den gesetzlichen Bestimmungen ist immer möglich.

    Falls es denn mal so weit sein sollte, keinen neuen Vertrag unterschreiben!

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