Auszug Kratzer/ Druckspuren im Dielenboden

  • Ich bin jetzt aus meiner Wohnung ausgezogen. Im Schlafzimmer unter dem Bett ist eine/zwei Delle/ Kratzer vermutlich durch das Stellen des Bettes entstanden. Bei dem Boden handelt es sich um einen sehr weichen Dielenboden (nicht lackiert nur matt geölt) welcher aber auch schon älter ist und einige kleine Kratzer in der ganzen Wohnung aufweist. Der Vermieter ist jetzt der Ansicht dass der Schaden durch mich verursacht wäre und will einen Schreiner beauftragen. Im Übernahmeprotokoll steht ein tiefer Kratzer im Schlafzimmer und ein Strich auf dem Boden im Wohnzimmer drinne jedoch, dass diese unbekannter Herkunft sind. Kann mein ehemaliger Vermieter von mir verlangen, dass ich für die kompletten Schreinerkosten aufkomme. Wie sollte ich mich verhalten abwarten oder gleich schriftlich monieren gegenüber dem Vermieter.
    Das letzte Abschleifen des Bodens ist vermutlich schon einige Jahre her.

    Über eure Erfahrungen bei solchen Dingen und Antworten wäre ich dankbar :)

  • Hallo jenni1980,

    "Im Schlafzimmer unter dem Bett ist eine/zwei Delle/ Kratzer vermutlich durch das Stellen des Bettes entstanden. Bei dem Boden handelt es sich um einen sehr weichen Dielenboden (nicht lackiert nur matt geölt) welcher aber auch schon älter ist und einige kleine Kratzer in der ganzen Wohnung aufweist."
    - Hierüber kann mantrefflich streiten... und letzlich im Streitfall vierstellige Beträge riskieren.

    "Der Vermieter ist jetzt der Ansicht dass ..."
    - Seine Ansicht interessiert nicht. Wichtig ist, dass er beweisen kann, dass der Schaden Dir zuzurechnen ist.

    "...und will einen Schreiner beauftragen."
    - Kann er machen... auf seine Kosten (wer die Musik bestellt, hat sie auch zu bezahlen). Zunächst muss er Dir Gelegenheit zur Nachbesserung geben.

    "Im Übernahmeprotokoll steht ein tiefer Kratzer im Schlafzimmer und ein Strich auf dem Boden im Wohnzimmer drinne jedoch, dass diese unbekannter Herkunft sind."
    - Im ÜP vom Mietbeginn oder Mietende?

    "Kann mein ehemaliger Vermieter von mir verlangen, dass ich für die kompletten Schreinerkosten aufkomme."
    - Nein, Flatrate gibt es nicht, lediglich Reparatur im angemessenen Rahmen.

    "Wie sollte ich mich verhalten..."
    - Da wäre (unzulässige) Rechtsberatung. Ich würde versuchen, mich mit ihm zu einigen.

  • Hallo Berny,

    klar wenn der Schaden eindeutig mir zuzurechnen ist muss ich dafür natürlich aufkommen. Frage ist halt ist es normaler Verschleiss dass dieser Boden nach ein paar Jahren einige Kratzer aufweist (die meisten waren schon drinne als ich eingezogen bin, ich emfand das aber als normal für einen solchen Boden) und das Übergabeprotokoll beim Einzug ging ruck zuck so von wegen hier ist ja alles in Ordnung hier können sie unterschreiben. Mein Fehler war ich habe auf den 1. Blick auch keine größeren Schäden gesehen und das so abgezeichnet (Kratzer wurden dort nicht festgehalten). Und wie gesagt jetzt die besagten Kratzer im Schlafzimmer sind mir bisher garnicht aufgefallen (selbst als die Wohnung leer war) erst als die Frau des Vermieters darauf hinwies habe ich diese gesehen. Ich meinte nur da stand das Bett (die Kratzer sind mitten unter dem Bett) ich kann mir nicht vorstellen, dass diese von mir sein sollen. Naja sie meinten dann man könnte ja den Vormieter befragen ob diese bei ihm schon drin waren (Vormieter ist aber der Sohn der Familie). Erst im Übergabeprotokoll beim Auszug wurden die Kratzer Schlafzimmer 2 Wohnzimmer 1 Strich am Boden beides unbekannter Herkunft festgehalten.

    Ich denke je nachdem wie alt der Boden schon ist kann er doch höchstens einen Zeitwert von der Rechnung des Schreiners verlangen was ich bezahlen soll/ muss? Nachbessern kann ich ja nicht mehr da ich die Schlüssel bereits übergeben habe. Oder muss er mir trotzdem Gelegenheit geben erstmal mich selbst darum zu kümmern. In welchem Umfang ist es denn eine normale Abnutzung. Ich kann gerne heute abend mal Bilder davon hochladen damit du dir vieleicht ein besseres Bild davon machen kannst.

    Gruss Jenni

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