Wohnung wird verkauft - welche Möglichkeiten

  • Guten Abend,

    Wir haben ein kleines Problem, wir wohnen seit 2 Jahen in Miete.
    Nun will unser Vermieter die Wohnung verkaufen (hat wohl keine Lust mehr auf die Wohnung...)

    Eine neue Wohnung wollen wir eigentlich nicht suchen, der Stress und die Kosten wollen wir uns nicht antun, auch haben wir einen kleinen Sohn (1 Jahr) auch hier wäre der Stress nicht so toll.
    Unsere Vermieter haben die Wohnung als vermietet inserieren. Nach kurzer Zeit wurde dann auch noch ein Makler eingeschaltet.
    Nun haben wir einige Fragen:
    - Müssen wir uns darauf einstellen das jede Woche jemand die Wohnung anschauen darf? Bisher kamen schon einige Leute... aber müssen wir jedem Termin zustimmen oder gibt es eine rechtliche Regelung?
    - Sollte die Wohnung irgendwann verkauft werden, was hätten wir für Chancen? Können wir irgendwie auf die Mietmöglichkeit pochen? Oder ist der Mietvertrag dann weiter gültig und Kündigungsfrist bleibt bestehen und wir könnten schnell rausfliegen?
    - Wir haben unseren Kleinen nun in der Kita im Ort angemeldet, haben 2 Katzen. Müssen wir dann alleine nach einer passenden Alternativwohnung suchen? Gibt es in unser Situation einen Kundigungsschutz?

    Hoffe auf ein paar positive Antworten.
    Vielen Dank
    Micha

  • Guten Abend Micha,

    "Müssen wir uns darauf einstellen das jede Woche jemand die Wohnung anschauen darf?"
    - Viele Infos hier: https://www.google.de/#q=wohnungsbesichtigungen+bei+verkauf

    "Sollte die Wohnung irgendwann verkauft werden, was hätten wir für Chancen?"
    - Für Euch ändert sich lediglich der Vermieter, sonst NICHTS:

    "ist der Mietvertrag dann weiter gültig und Kündigungsfrist bleibt bestehen!
    - No change.

    "und wir könnten schnell rausfliegen?
    - Nein.

  • Zunächst mal gilt Kauf bricht nicht Miete. Das ist kein bloßes Sprichwort sondern Gesetz. BGB § 566

    Der neue Eigentümer muß den bestehenden Mietvertrag mit Euch fortsetzen. Also erst mal ganz ruhig bleiben. So schnell verkauft sich keine Immo. Und da der jetzige Eigentümer sie als vermietet anbietet wissen Interessenten was sie erwartet.


    Besichtigungen mit Kaufinteressenten ist ein wichtiger Grund aus dem der Vermieter Zutritt zur Wohnung verlangen darf. BGB § 809

    Aber nicht wann und so oft er das will.

    Hier hat es sich, aus meiner Erfahrung, bewährt das der Mieter selbst Besichtigungstermine festlegt und diese dem Vermieter und Makler schriftlich mit teilt. Das spart Zeit und Ärger.

    1 evtl. 2 Termine pro Woche a max. 1 Stunde, mehr müßt Ihr nicht dulden. Sollte sich das mit dem Verkauf in die Länge ziehen nur noch 1 - 2 Termine pro Monat.

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