Kündigung wegen Eigenbedarf rechtens ?

  • hallo zusammen :)
    ich wende mich in einer kleinen notlage an euch und hoffe etwas hilfe zu bekommen :)

    eine freundin von mir hat vor einiger zeit eine kündigung wegen eigenbedarfs erhalten und ich bin der meinung das diese nicht rechtens ist (oder hoffe es zumindest)

    inhalt:
    datum der kündigung : 28.2.2013
    "leider müssen wir ihnen mitteilen das wir den mietvertrag mit ihnen über die wohnung in der xxx str in xxx auf grund von eigenbedarf fristgerecht am 31.8.2013 kündigen müssen"

    so wieder zurrück zu mir
    ja ich weiss die anfrage nach hilfe kommt etwas spät aber die dame hat sich selber net wirklich darum gekümmert darum mach ich das ma
    - stimmt es das der "eigenbedarf" genau beschrieben sein muss ?
    - 6 monate kündigungsfrist obwohl sie den mietvertrag am 1.dez 2004 unterschrieben hat ? (9 jahre sind doch 9 monate frist oder?)
    - darf der vermieter sie auf die straße setzen wenn sie keine neue wohnung gefunden hat ? (obdachlos)
    - sozialklausel : sie hat MS (multiple sklerose) kann sie das verwenden um dort zu bleiben ?
    - wenn sie nun doch auszieht und die kündigung nicht rechtens ist muss der vermieter für angefallene kosten aufkommen ? ( zb mietcontainer für möbel etc)

    das wars erstma und im vorraus schonmal vielen dank :)

  • Richtig. Eigenbedarf muß genau begründet sein. Mehr dazu hier Die Eigenbedarfsk

    Kündigungsfrist ab Wohndauer 8 Jahre 9 Monate. BGB § 573c Abs. 1

    Auf die Straße setzten kann der VM sie natürlich nicht. Wenn dann müßte er sie raus klagen.

    Sie hätte der Kündigung wegen besonderer Härte widersprechen können/müssen.

    Zitat

    "leider müssen wir ihnen mitteilen das wir den mietvertrag mit ihnen über die wohnung in der xxx str in xxx auf grund von eigenbedarf fristgerecht am 31.8.2013 kündigen müssen"

    Wenn das wirklich der ganze Wortlaut der Kündigung ist, ist sie aus meiner Sicht unwirksam.

    Jetzt auf die schnelle würde ich einen kurzen Widerspruch wegen fehlender Begründung des Eigenbedarfs und falscher Kündigungsfrist verfassen und dem Vermieter nachweisbar zukommen lassen.

  • Hallo Forneir,

    "leider müssen wir ihnen mitteilen das wir den mietvertrag mit ihnen über die wohnung in der xxx str in xxx auf grund von eigenbedarf fristgerecht am 31.8.2013 kündigen müssen"
    - Lies' mal genau nach: Hier ist ja nur mitgeteilt worden, dass jemand "muss".:cool: Eine Kündigung ist ja garnicht ausgesprochen worden. Bzgl. der schon genannten nicht beachteten Anforderungen an eine Eigenbedarfskdg. schliesse ich mich den Vorredner(n) sowieso an.

  • Hallo Forneir,

    "leider müssen wir ihnen mitteilen das wir den mietvertrag mit ihnen über die wohnung in der xxx str in xxx auf grund von eigenbedarf fristgerecht am 31.8.2013 kündigen müssen"
    - Lies' mal genau nach: Hier ist ja nur mitgeteilt worden, dass jemand "muss".:cool: Eine Kündigung ist ja garnicht ausgesprochen worden. Bzgl. der schon genannten nicht beachteten Anforderungen an eine Eigenbedarfskdg. schliesse ich mich den Vorredner(n) sowieso an.

    Uns Berny kann nicht nur lesen sondern auch verstehen

    Im Klartext für Forneir bzw. die Freundin. Die Kündigung ist lediglich angekündigt aber nicht ausgesprochen worden.

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