Vermieter und Besichtigungen

  • Sehr geehrte Damen und Herren,

    unser Vermieter hat uns gestern angerufen und für heute 19:30 Uhr ein Besichtigungstermin gemacht. Aus kulanz haben wir dem zugestimmt. Mein Mitbewohner hat mir erzählt, dass sie in unseren Kühlschrank geschaut hat und sich über einen nicht gekehrten Fußboden beschwerte. Desweiteren stand sie auch mal um 19:00 Uhr vor unserer Tür mit Interessenten und meinte sie habe versucht uns anzurufen ob Zeit wäre und das wir selbst Schuld seien. (Vorher = 15 Minuten).

    Desweiteren ist diese Wohnung hier möbiliert vermietet worden und wir sind sehr behutsam mit den sowieso schon kaputten möbeln umgegangen und haben diese sogar noch auf unsere Kosten repariert. Dies haben wir dem Vermieter aber nicht mitgeteilt.

    Meine Fragen sind nun:

    Müssen Termine nicht mindestens 4 Tage vorher angekündigt werden und das außerdem bis maximal 18 Uhr?

    Kann dieser vorallem kaputte nicht benutzte Möbel uns von der Kaution abziehen?

    Außerdem haben wir Schimmel selber beseitigt. Kann der Vermieter dies auch bemängeln? Wir haben einmal die Wäsche in der WOhnung gehabt, weil wir den Tag über nciht da waren.

    Mit freundlichen Grüßen

  • Hallo noaim,

    "Müssen Termine nicht mindestens 4 Tage vorher angekündigt werden und das außerdem bis maximal 18 Uhr?"
    - Ersteres schon, aber ich kenne keine diesbzgl. Rechtsvorschrift. Schlechtes Benehmen ist es jedoch allemal gewesen.

    "Kann dieser vorallem kaputte nicht benutzte Möbel uns von der Kaution abziehen?"
    - Ja, wenn Ihr die Beschädigungen nachweislich zu verantworten habt.

    "Außerdem haben wir Schimmel selber beseitigt. Kann der Vermieter dies auch bemängeln?"
    - Darüber sollte er sich doch freuen.

    "Wir haben einmal die Wäsche in der WOhnung gehabt, weil wir den Tag über nciht da waren."
    - Und daher rührt gleich der Schimmel...?

  • Ich nehme an Ihr habt gekündigt und nun stehen Besichtigungen mit Mietinteressenten an.

    Dazu mein Standartrat:

    Legt selbst 1 maximal 2 Termine a ca. 1 Stunde pro Woche fest an denen Besichtigungen möglich sind. Diese teilt Ihr dem VM schriftlich und nachweisbar, also nicht per E-Mail oder SMS, mit und Ihr habt Ruhe vor Überraschungsbesuchen.

    Hier mehr Infos zum Thema Besichtigungen Mietrecht : Wohnungsbesichtigung durch den Vermieter

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