Ankündigungsfristen für Sanierung etc. ausserhalb/innerhalb einer Mietwohnung

  • Guten Morgen an alle!
    Ich komme gleich zum Thema.

    Ich arbeite von Zuhause, und meine Vermieterin ist sich dessen sehr bewusst. Nachdem ich die Nacht durchgearbeitet hatte,
    und ich es erst gegen 5:30 ins Bett geschafft habe, wurde ich gegen 7 Uhr von unerwarteten Krach wieder geweckt.
    Als ich aufstand um nachzusehn was sich da tut, sehe ich dass an den Fenstern meiner Wohnung (1.Stock) Gerüste gebaut werden, auf denen sich schon Arbeiter befanden die mich dann auch noch neugierig angeschaut haben. Meine Vermieterin stand auch dabei.
    Als ich sie fragte was das soll und warum nicht davon in Kenntnis gesetzt wurde, sagte sie, dass sie das nicht müsste und die Hauswände gereinigt würden. Auch kündigte
    sie gleich an dass sie noch heute zu mir in die Wohnung käme um witterungsbedingte Stellen an meinen Fenstern auszubessern und zu lackieren/streichen, sowie dass morgen die Heizungsleute kämen um meine Heizkörper durchzuspülen.


    Muss ich mir das gefallen lassen? Hätte sie die einzelnen Maßnahmen bzw. Arbeiten denn nicht vorankündigen müssen?


    Für fundierte Antworten wäre ich euch sehr dankbar!!!


    MfG, monijo

  • Von mir zu diesem weltumfassenden Problem kein Kommentar.:eek:

    Wie darf ich das denn verstehen? Habe ich meine Frage denn nicht anständig gestellt. Und wenn jemand keinen Kommentar abgeben möchte, ist das doch OK. Warum sich dann die Mühe machen einen Kommentar zu keinem Kommentar abzugeben. Wenn ich in diesem Forum fehl am Platz bin, dann bitte eine direkte Ansage!
    Vielen Dank im Voraus.

    Einmal editiert, zuletzt von monijo (28. August 2013 um 12:38)

  • Hallo monijo, über Arbeitsbeginn ab 07:00 sollteste Dich nicht aufregen. Dass jemand die Nacht durcharbeitet, damit haben Normalos nichts zu tun.
    Das andere würde ich unter schlechtes Benehmen und mangelndem Fingerspitzengefühl abhaken.

  • Arbeiten für welche sie IN die Wohnung muss, muss die Vermieterin natürlich rechtzeitig mit Dir absprechen, damit Du entsprechend planen kannst und auch jemand da ist.
    Wenn das also so kurzfristig für dich nicht klappt, kann sie nicht drauf bestehen.
    Anderseits wäre es ja dein Schaden, wenn du die Arbeiten behinderst, nur weil es dein Recht ist. Schließlich tut Dir deine Vermieterin ja was gutes, wenn z.B. schadhafte Stellen am Fenster ausgebessert werden.

    Was die Arbeiten AUSSERHALB der Wohnung betrifft, so wäre eine Vorankündigung sicher nett gewesen. Allein schon wegen der Beeinträchtigungen durch das Gerüst - aber auch im Hinblick auf Lärm und Schmutz.
    Eine Verpflichtung besteht meiner Meinung nach, dazu aber nicht. Und 7:00 Uhr entspricht auch üblichen Arbeitszeiten.

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