Ausserordentliche Kündigung

  • Hallo,

    Ich habe eine Frage und zwar wurde mir meine Mietswohnung wegen Eigenbedarfs gekündigt.
    In der selben Wohnung wird demnächst auch eine Wohnung frei, in die die Hauseigentümer einziehen könnten.

    Das Schreiben sieht wie folgt aus:

    Wegen Eigenbedarfs kündige ich Ihnen die Wohnung, Straße in Plz Ort zum Datum.

    Name der Hauseigentümerin

    Ist eine solche Eigenbedarfserklärung rechtens ohne die Angabe von weiteren Gründen ?

    Ich bin etwas schockiert das so etwas so schnell geht dabei wohne ich erst seit 8 Monaten hier und meine Mitbewohner seit 2 Monaten. Es gab keinerlei Vorfälle wegen Lärmbelästigung oder sonstigem.

    Würde mich über eine Antwort sehr freuen.

    gruß

  • Wegen Eigenbedarfs kündige ich Ihnen die Wohnung, Straße in Plz Ort zum Datum.
    Name der Hauseigentümerin
    Ist eine solche Eigenbedarfserklärung rechtens ohne die Angabe von weiteren Gründen ?


    Hallo,
    Du vermutest richtig. Diese "Kündigung" ist rechtsunwirksam, da Begründung und Termin fehlen. Ausserdem, meine ich, müsstest Du auch noch auf die Widerspruchsmöglichkeit hingewiesen werden.

  • Hey,
    Vielen dank für die schnelle Antwort wie meinst du das mit dem Datum?! Wann die Wohnung gekündigt wird steht dabei und eben ein Kopfbrief. Soll ich den Vermieter darauf hinweisen oder das schreiben somit als nichtig erklären und die Kündigung nicht akzeptieren.

  • "Soll ich den Vermieter darauf hinweisen oder das schreiben somit als nichtig erklären"
    - Letzteres kannst Du nicht.

    "die Kündigung nicht akzeptieren."
    - Rechtlich beraten darf ich Dich nicht. Ich würde der Kündigung widersprechen, da sie den gesetzlichen Anforderungen nicht genügt.

  • Die Erwähnung der Widerspruchsmöglichkeit muss nicht unbedingt schon im Kündigungsschreiben erwähnt werden, sondern kann nachgereicht werden.
    Solange die Widerspruchsmöglichkeit nicht erwähnt wird, muss man gar nicht widersprechen. Selbst wenn die Widerspruchsmöglichkeit erwähnt wird, sollte man so spät wie möglich widersprechen.

  • Wenn vom Vermieter sonst keine Aktivitäten mehr kommen gar nicht.


    Stimme zu. Ein Nicht-Widersprechen bedeutet nämlich NICHT automatisch eine Zustimmung.

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