Kann der Vermieter verlangen Wohnung zugänglich zu machen?

  • Hallo,

    mein Vermieter hat heute angekündigt, dass ich am 03.09. die Wohnung zugänglich machen muss für Arbeiten auf meinem Balkon.
    Für mich ist es allerdings nicht möglich zu dem Zeitpunkt in der Wohnung zu sein und ich möchte ehrlich gesagt meinen Schlüssel nicht jemand fremden geben, da ich niemanden von den älteren Nachbarn kenne.

    Darf der Vermieter sowas so kurzfristig einfordern??
    Für eure Hilfe wäre ich sehr dankbar.

    Jana

  • Hallo Jana1711,
    soo kurzfristig halte ich für nicht akzeptabel, falls nicht ein Notfall o.ä. vorliegt. Notfalls müsste der VM sich einen Leiterwagen bestellen.

  • Notfalls müsste der VM sich einen Leiterwagen bestellen.

    Was Hausfriedensbruch wäre sofern die Arbeiten an der Innenseite des Balkons statt finden sollen.

  • Ankündigung 8 Werktage ist eigentlich nicht so kurzfristig.

    Wenn Du es absolut nicht einrichten kannst bitte den VM um einen anderen Termin, besser noch teile im mit wann es Dir paßt. Mehrere Terminvorschläge wären gut.

    Das ganze nachweisbar und schriftlich mitgeteilt und gut ist.

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