Fristlose Kündigung wegen falsche Nebenkostenabrechnung oder....

  • Hallo,

    Ich würde meine Wohnung gerne fristlos Kündigen, wäre mir aber gerne sicher ob diese so auch rechtens ist.
    ich habe mehrer Gründe dafür:

    1. Falsche Nebenkostenabrechnung mit Drohung die Miete zu erhöhen, wenn wir auf die richtigkeit bestehen. (oder erpressung)

    2. Vermieter steht vor der Türe und Verbietet Auto im Hof zu Parken, (war nur eine Mündliche vereinbarung)

    3. steht vor der Tür und befielhlt abstellkammer leer zu Räumen, (hier ist eine im Vertag, hatten jedoch einen falschen Vertrag von der oberen Wohnung bekommen wo eine Abstellkammer in der Wohnung ist, bei uns ist keine, hatten aber im Schuppen eine Abstellkammer.)

    4. in unserem Vertrag ist auch ein Gäste WC, wir haben aber keins.

    5. steht wieder vor der Tür und beschimpft mich der Üblen Nachrede, (wegen der Nebenkostenabrechnung) und fragt nach wann wir endlich ausziehen.

    6. steht mal wieder vor der Tür und befiehlt jetzt auch Fahrräder aus dem Allgeminschuppen zu räumen, dieser ist zwar nicht im Vertrag, aber alle Parteien im Haus haben Ihre Fahrräder da stehen, und nur wir müssen unsere rausräumen.

    7. wir haben einen Großen garten ohne Zaun wovon ein Teil uns gehört, Laut Vertrag (Gartenanteil), durch diesen Garten spaziert er und seine zwei großen Wach- Schäferhunde, wir werden von den Hunden in unserem eigenen Garten angebellt und auch angesprungen (Riesenhunde)

    8. Bauarbeiter stehen bei uns im Garten und Rauchen.

    Ach ja ich hab jetzt mit meinen Fahrrädern einen Gartenzaun gebaut.

    Ich bitte um Hilfe ich will mir und meiner Familie mit drei kleinen Kindern diesen Stress mit ihm einfach nicht mehr länger zumuten. wir hätten zum 1.10. was neues können aber nur Umziehen wenn wir nicht zwei Monate doppelt Miete zahlen müssen.

    Vielen Dank
    Tanja

  • Tanja171:

    "Ich würde meine Wohnung gerne fristlos Kündigen, wäre mir aber gerne sicher ob diese so auch rechtens ist."
    - Deine Unsicherheit täuscht Dch nicht.

    "1. Falsche Nebenkostenabrechnung"
    - Der würde ich schriftlich widersprechen mit Begründung.

    "mit Drohung die Miete zu erhöhen, wenn wir auf die richtigkeit bestehen."
    - Halte ich für dummes Gerede.

    "2. Vermieter steht vor der Türe und Verbietet Auto im Hof zu Parken, (war nur eine Mündliche vereinbarung)"
    - Darf er.

    "3. steht vor der Tür und befielhlt abstellkammer leer zu Räumen, (hier ist eine im Vertag, hatten jedoch einen falschen Vertrag von der oberen Wohnung bekommen wo eine Abstellkammer in der Wohnung ist, bei uns ist keine, hatten aber im Schuppen eine Abstellkammer.)"
    - Muss ich das jetzt verstehen?? - Wo befindet sich denn jetzt die Abstellkammer? Ist sie in Eurem MV aufgeführt?

    "4. in unserem Vertrag ist auch ein Gäste WC, wir haben aber keins."
    - Bei Übernahme der Mietsache fiel Euch das nicht auf?

    "5. steht wieder vor der Tür und beschimpft mich der Üblen Nachrede, (wegen der Nebenkostenabrechnung) und fragt nach wann wir endlich ausziehen."
    - Tür schliessen.

    "6. steht mal wieder vor der Tür und befiehlt jetzt auch Fahrräder aus dem Allgeminschuppen zu räumen, dieser ist zwar nicht im Vertrag,
    aber alle Parteien im Haus haben Ihre Fahrräder da stehen, und nur wir müssen unsere rausräumen.
    - Halte seine Forderung für legal.

    "7. wir haben einen Großen garten ohne Zaun wovon ein Teil uns gehört, Laut Vertrag (Gartenanteil),"
    - Soweit klar.

    "durch diesen Garten spaziert er und seine zwei großen Wach- Schäferhunde, wir werden von den Hunden in unserem eigenen Garten angebellt und auch angesprungen (Riesenhunde)"
    - Falls er nicht ausdrücklich Wegerecht lt. MV hat, darf er das nicht. Halte ich für Besitzstörung, evtl. strafbar.

    "8. Bauarbeiter stehen bei uns im Garten und Rauchen."
    - Dito.

    "Ach ja ich hab jetzt mit meinen Fahrrädern einen Gartenzaun gebaut."
    - Hmm...

    "wir hätten zum 1.10. was neues können aber nur Umziehen wenn wir nicht zwei Monate doppelt Miete zahlen müssen."
    - Wenn Ihr jetzt kündigt, wäre der nächstmögliche Termin der 30.11., richtig. Vielleicht könnt Ihr Euch auf einen früheren Termin schriftlich einigen?

  • Hallo,
    Weidspruch gegen die Abrechnung haben wir schon eingelegt, hat leider bis jetzt nichts gebracht. Die Fehler waren falsche Quadratmeter und ein Rechenfehler, und die Heizkosten wurden nach qm abgerechnet. er weigert sich weiterhin zähler einzubauen. Er hat seine eigene Wohnung nicht mitgerechnet. Da er ja eh fast nie da ist. Ist aber hier gemeldet.
    Ich habe jetzt schon mal gelesen das man deswegen schon fristlos kündigen kann.

    Die Abstellkammer ist im Schuppen gewesen! Und jetzt mussten wir sie leer Räumen obwohl diese im vertag steht.

    Ich will ja hier nicht weg, weil ich grad Lust dazu hab, der Grund sind diese Fehler!
    Ich hatte ihn nachdem er mich gefragt hat wann wir endlich ausziehen gefragt ob er mit der Kündigungsfrist runter geht, er hat nein gesagt!

    Gibt es da wirklich keine Möglichkeit?
    R

  • Zitat

    Ich habe jetzt schon mal gelesen das man deswegen schon fristlos kündigen kann.

    Wo liest man solchen Unsinn, in der Bäckerblume?

    Zitat

    der Grund sind diese Fehler!

    Und diese Fehler kann man angehen, und wenn es sein muss mithilfe eines Anwalts für Mietrecht.

    Zitat

    er hat nein gesagt!

    Da hat er Recht, denn er kann sich aufs Gesetz berufen.

    Zitat

    Gibt es da wirklich keine Möglichkeit?

    Nein!

  • Sorry aber in
    §543 Abs. 2 steht:
    Ein wichtiger Grund liegt insbesonder vor, wenn,
    1. dem Mieter der Vertragsgemäße Gebrauch der Mietsache ganz ode zum Teil nicht rechtzeitig gewährt oder wieder entzogen wird.

    is halt nur ne Anstellkammer aber die steht doch im Mietvertrag.

  • Tanja171:

    "Weidspruch gegen die Abrechnung haben wir schon eingelegt, hat leider bis jetzt nichts gebracht. Die Fehler waren falsche Quadratmeter und ein Rechenfehler, und die Heizkosten wurden nach qm abgerechnet. er weigert sich weiterhin zähler einzubauen. Er hat seine eigene Wohnung nicht mitgerechnet. Da er ja eh fast nie da ist. Ist aber hier gemeldet."
    - Wieviele Wohnungen hat das Haus?
    - Welche Art von Zähler weigert er sich einzubauen?

    "Ich habe jetzt schon mal gelesen das man deswegen schon fristlos kündigen kann."
    - Wo gelesen?

    "Die Abstellkammer ist im Schuppen gewesen! Und jetzt mussten wir sie leer Räumen obwohl diese im vertag steht."
    - Dann müsstet Ihr diese ungestört nutzen können.

    "Ich will ja hier nicht weg, weil ich grad Lust dazu hab, der Grund sind diese Fehler!"
    - Die "Fehler" sind zu beheben, notfalls auf dem Rechtsweg mithilfe eines FACH-Anwalts.

    "Ich hatte ihn nachdem er mich gefragt hat wann wir endlich ausziehen gefragt ob er mit der Kündigungsfrist runter geht, er hat nein gesagt!"
    - Das ist rechtlich ok.

    "Gibt es da wirklich keine Möglichkeit?"
    - Natürlich gibt es Möglichkeiten, dafür sollte der Anwalt konsultiert werden.

  • Er weigert sich Heizungszähler einzubauen,da dies zu teuer ist. Es gibt nur den Öltank wo man sehr ungenau ablesen kann wieviel drinn ist.
    Es sind drei Parteien, bzw. bald vier der Keller wird gerade ausgebaut und dann an Bauarbeiter vermietet zu werden, das hat er denke ich mit unsrer Wohnung auch vor. (deswegen der ganze Terror)
    EG und OG sind vermietet zusammen 270 m², es gibt noch eine Dachgeschosswohnung in der Er und seine Freundin gemeldet sind, wohnen aber wo anders und sind eher selten da. es ist ein Riesengrundstück und alleine die Grundsteuer sind knapp 1000 Euro die er auf 270 m² aufgeteilt hat. zum grundstück gehört auch noch eine Werrksatt und ein Riesenschuppen.

    wenn ich es mit einem Anwalt schaffe hol ich mir natürlich einen, wollte nur rat ob sich diese Ausgabe dann auch wirklich lohnt.

  • "Er weigert sich Heizungszähler einzubauen,da dies zu teuer ist."
    - Spielt überhaupt keine Rolle. Er ist verpflichtet, nach der HeizkostenVerordnung abzurechnen.

    "Es gibt nur den Öltank wo man sehr ungenau ablesen kann wieviel drinn ist."
    - Muss man auch nicht, sondern rechnen: Anfangsbestand plus Nachtankungen minus Endbestand.

    "wenn ich es mit einem Anwalt schaffe hol ich mir natürlich einen,"
    Empfehle einen mit "Tätigkeitsschwerpunkt" Mietrecht.

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