Vermieter antwortet nicht auf Frage zur Hundehaltung

  • Hallo zusammen,
    ich würde gerne wissen was ich in folgenden Fall tun kann bzw tun darf.

    Mein Mann und ich haben den Wünsch uns einen Hund anzuschaffen.
    In unserem Mietvertrag steht das eine Haltung von Katzen oder Hunden mit dem
    Vermieter vorher abzuklären ist.
    Im Gespräch mit einem Mitbewohner unseres Hauses haben wir erfahren das auch dieser einmal angefragt hat und es nicht vom Vermieter genehmigt bekommen hat da er generell keine Hunde im Haus möchte.
    Aber versuchen wollten wir es trotzdem. Da unser Vermieter durch eine Hausverwaltung vertreten wird habe ich dieser eine E-Mail geschrieben in der ich freundlich nachgefragt habe ob es in Ordnung ist sich einen Hund anzuschaffen und habe mich auf die Aussage im Mietvertrag bezogen.
    Am selben Tag ist auch schon die Antwort gekommen mit der Aussage das man uns leider enttäuschen muss da der Vermieter dies nicht gestattet aufgrund von schlechten Erfahrungen in der Vergangenheit.
    Ich hatte mich vorher schon mal belesen und das Urteil des BGH, Az.: VIII ZMR 10/92 WM 93, 109 vom 20.03.2013 gefunden das besagt das der Vermieter kein generelles Verbot zur Hundehaltung mehr aussprechen darf. Dies darf er nur wenn schwerwiegende Gründe, wie Belästigung von Anwohnern etc. vorliegen.
    Er darf sich nicht auf schlechte Erfahrungen beziehen und muss jedem neuen Mieter eine neue Chance geben. Gibt es dann Probleme kann er darauf bestehen das der Hund entfernt wird. Aber eine Anschaffung darf er nicht verbieten. So versteh ich das jedenfalls.
    Eine neue E-Mail an die Hausverwaltung wo ich auf das BGH Urteil von 20.03.2013 eingehe blieb bis jetzt ohne Reaktion.
    Nun die Frage, was mache ich wenn ich keine Antwort mehr bekomme? Darf ich mir dann einfach einen Hund zulegen ohne das mir was passiert? Soll ich vorher Nocheinmal schreiben und ihm eine Frist setzen wenn wir bis zu einem Zeitpunkt keine Antwort bekommen stimmt er der Hundehaltung automatisch zu?
    Ist es auch hier Ratsam den Schriftverkehr nicht über E-Mail sondern per Post und Einschreiben zu tätigen?
    Fragen über Fragen :)
    Ich freue mich über Tipps. Danke im voraus!
    LG Minou

  • Zitat

    Er darf sich nicht auf schlechte Erfahrungen beziehen und muss jedem neuen Mieter eine neue Chance geben.

    Wo hast du das denn gelesen, Quelle? Nach wie vor spricht der Vermieter das letzte Wort, ob ein Hund angeschafft werden darf, warum willst du das denn nicht verstehen?

    Zitat

    bis zu einem Zeitpunkt keine Antwort bekommen stimmt er der Hundehaltung automatisch zu?

    Dein Rechtsverständnis in Ehren, aber scheinbar ist es dir egal, wenn du die fristlose Kündigung bekommst.

    Zitat

    Ich freue mich über Tipps.

    Verklage deinen Vermieter auf Haltung des von dir gewünschten Tieres, dann hast du es schwarz auf weiß. Aber erst nach dem Urteil das Tier anschaffen.

    Aber Tierliebe scheint es nicht zu sein, warum du dir den Hund anschaffen willst, da bin ich mir sicher. Diese Ansicht von dir ist ja wohl deutlich genug:

    Zitat

    Gibt es dann Probleme kann er darauf bestehen das der Hund entfernt wird. Aber eine Anschaffung darf er nicht verbieten. So versteh ich das jedenfalls.

  • Unter anderem von hier: " Der Tagesspiegel: URTEIL
    Vermieter dürfen Hunde und Katzen nicht generell verbieten
    20.03.2013 21:13 Uhr
    Der Bundesgerichtshof befand in einem Urteil, dass Vermieter das Halten von Hunden oder Katzen nicht generell verbieten dürfen. Nur wenn die "Störfaktoren" überwiegen, müssen die tierischen Mitbewohner ausziehen.
    Vermieter dürfen das Halten von Hunden und Katzen in Mietwohnungen nicht generell verbieten. Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe befand in einem am Mittwoch verkündeten Urteil entsprechende Klauseln in Mietverträgen für unangemessen. Vermieter können demnach die Tierhaltung nur nach einer individuellen Einzelfallprüfung verbieten - und zwar dann, wenn die „Störfaktoren“ überwiegen. (Az.: VIII ZR 168/12)"

    Ich will sicherlich keine fristlose Kündigung bekommen, deshalb versuche ich mich ja schlau zu machen.
    Und warum an meiner Tierliebe gezweifelt wird verstehe ich auch nicht ganz. Das kannst du garnicht beurteilen. Ich habe Pferde, Schafe und Hasen denen es allen prächtig geht. Wenn dir die Wortwahl nicht gefällt dann beschwer dich bei demjenigen der das Bürokratendeutsch erfunden hat. Ich weiß selber das sich so Gesetzestexte nicht immer schön lesen jedoch kann ich dafür doch nichts wenn es so formuliert wird. Ich habe lediglich versucht bestmöglich wiederzugeben wie ich das Urteil verstehe und ob ich es richtig verstehe.
    Mehr wollte ich doch garnicht wissen.

    2 Mal editiert, zuletzt von minou (23. August 2013 um 11:21)

  • Zitat

    Und warum an meiner Tierliebe gezweifelt wird verstehe ich auch nicht ganz.

    Das ist doch ganz einfach erklärt. Du willst den Hund und nimmst sogar in Kauf, dass du ihn wieder abgeben musst. Soll das etwa Tierliebe sein, wenn von Anfang feststeht, dass der Vermieter anders darüber denkt?

  • Nein. So steht es unter anderem geschrieben. Das kann der Vermieter verlangen.
    Das ich dann mit meinem Hund ausziehen würde habe ich nicht geschrieben da es für meine Frage irrelevant war.
    Darüber wollte ich jedoch nicht diskutieren sondern habe auf eine hilfreiche Antwort auf meine Frage ob das BGH Urteil so zu verstehen ist das mir der Vermieter eine generelle Hundehaltung verbieten darf oder nicht, erhofft.

    Einmal editiert, zuletzt von minou (23. August 2013 um 11:42)

  • Tierhaltung bedarf grundsätzlich der Zustimmung des VM, wobei er kleine (die Grösse ist nicht gesetzlich definiert) ungefährliche Haustiere grundlos nicht verbieten kann.
    Wenn Du jedoch versuchst, Dein vermeintliches Recht mit Gewalt durchzudrücken, sollteste bereit sein vierstellige Eurobeträge verschmerzen zu können. Dein zukünftiger Hund wird es "danken"... Es haben schon öfters ungeliebte Hunde ein Würstchen mit Racutin gefunden...:mad:

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