"Schönheitsreperaturen" nach knapp 5 Jahren

  • Hallo zusammen,

    ich ziehe nun nach 4 Jahren und 9 Monaten aus meiner jetzigen Wohung aus - also knapp unter dem Zeitraums für Schönheitsreparaturen für Wohn- und Schlafräume.

    In meinem Mietvertrag ist die Standardklausel enthalten: Wohn- und Schlafräume wie erwähnt alle 5 Jahre, Bad und Küche alle 3 Jahre, Rest alle 7 Jahre.

    Ich habe nun folgende "Probleme":

    • Im Wohnzimmer, Schlafzimmer und Flur habe ich Bohrlöcher von einer Garderobe bzw. eines Regals. Desweiteren sind einige Flecken bzw. Abfärungen an den Wänden (z.B. von einer Tischkante, von nem Stuhl...). Muß ich diese beseitigen? Ich habe auch gelesen, daß teilweise auch Anteilig Zahlungen fällig sein können? Wenn Ja, wie hoch wären die?
    • In der Küche habe ich verständlicher Weise jetzt zu meinem Auszug meine Oberschränke abmontiert. Zurück bleiben auch hier Bohrlöcher. Die Wand hinter den Unterschränken hat auch einige Flecken abbekommen. Ich habe natürlich nicht nach 3 Jahren alles demontiert und gestrichen. Gelten hier trotzdem die 3 Jahre oder sind es auch 5? Was ist in der Küche zu renovieren?
    • Das in der ganzen Wohnung verlegte Parkett (mit Außnahme des Bades und der Küche) ist schon bei meinem Einzug leider m.E. nicht sonderlich gut versiegelt gewesen. Daher haben sich an eingen Stellen dunkle Ränder an den "Natstellen" oder Hohlräume unter dem Parkett (nicht sichtbar aber wenn man mit dem Fingernagel drauf klopft hört man es) gebildet. Sobald Wasser daruf kommt, verstärken sich die dunklen Ränder. Bin ich verpflichtet diese Dinge zu beheben?
    • Im Wohnzimmer habe ich (leider) durch ein Missgeschick das Parkett beschädigt: tiefe Delle und tiefer Kratzer. Ich befürchte es wird nicht durch Abschleifen beseitigt sein. Kann ich sowas über die Hausratversicherung laufen lassen?


    Ich freue mich auf Eure kurzfristige Hilfe und zahlreichen Tips,

    Danke und Grüße

    Felix

  • Hallo Felix,

    "ich ziehe nun nach 4 Jahren und 9 Monaten aus meiner jetzigen Wohung aus - also knapp unter dem Zeitraums für Schönheitsreparaturen für Wohn- und Schlafräume."
    Ist unerheblich, da der BGH vergangenes Jahr diese Regelungen gekippt hat.

    "In meinem Mietvertrag ist die Standardklausel enthalten: Wohn- und Schlafräume wie erwähnt alle 5 Jahre, Bad und Küche alle 3 Jahre, Rest alle 7 Jahre."
    Antwort wie vor.

    "[*]Im Wohnzimmer, Schlafzimmer und Flur habe ich Bohrlöcher von einer Garderobe bzw. eines Regals. Desweiteren sind einige Flecken bzw. Abfärungen an den Wänden (z.B. von einer Tischkante, von nem Stuhl...). Muß ich diese beseitigen?"
    Beschädigungen musste beseitigen. Wände und Holzwerk streichen nur dann, wenn im MV bzw. Übergabeprotokoll vereinbart.

    "Ich habe auch gelesen, daß teilweise auch Anteilig Zahlungen fällig sein können? Wenn Ja, wie hoch wären die?"
    So hoch, wie die Handwerkerrechnung sein wird für Arbeiten, die Du hättest erledigen müssen.

    "[*]In der Küche habe ich verständlicher Weise jetzt zu meinem Auszug meine Oberschränke abmontiert. Zurück bleiben auch hier Bohrlöcher."
    Die zu schliessen müssteste doch wohl selbst können, oder? Ansonsten gilt das als Beschädigung.

    "Die Wand hinter den Unterschränken hat auch einige Flecken abbekommen. Ich habe natürlich nicht nach 3 Jahren alles demontiert und gestrichen. Gelten hier trotzdem die 3 Jahre oder sind es auch 5? Was ist in der Küche zu renovieren?"
    Wurde bereits beantwortet.

    "[*]Das in der ganzen Wohnung verlegte Parkett (mit Außnahme des Bades und der Küche) ist schon bei meinem Einzug leider m.E. nicht sonderlich gut versiegelt gewesen."
    Nachweisbar?

    "Daher haben sich an eingen Stellen dunkle Ränder an den "Nahtstellen" oder Hohlräume unter dem Parkett (nicht sichtbar aber wenn man mit dem Fingernagel drauf klopft hört man es) gebildet. Sobald Wasser daruf kommt, verstärken sich die dunklen Ränder. Bin ich verpflichtet diese Dinge zu beheben?"
    Ich würde sagen Ja, da das Wasser ja von dem Mieter kommen dürfte.

    "[*]Im Wohnzimmer habe ich (leider) durch ein Missgeschick das Parkett beschädigt: tiefe Delle und tiefer Kratzer. Ich befürchte es wird nicht durch Abschleifen beseitigt sein. Kann ich sowas über die Hausratversicherung laufen lassen?"
    Nein. Falls Du eine Haftpflichtvers. hast, kannste die mal fragen.

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