Mietminderung Schimmel

  • Hallo, meine Frage lautet folgendermassen:

    Ab wann muss ich die volle Miete wieder aufnehmen?
    Ich mindere seit November die MIete um 20 Prozent wegen Feuchtigkeit die über das Dach eingetreten ist (Kinderzimmer). Nach Androhung der Mietminderung ist dann auch sehr langsam dann was passiert, der Schaden ist allerdings schon seit Sommer bekannt.
    Mittlerweile ist wohl das Leck gefunden und geschlossen worden : es waren auch schon mal Maler da die ein bisschen was gemacht haben um den Schaden an den Wänden zu beseitigen allerdings sind die Arbeiten bis heute nict abgecshlossen worden. Nun habe ich ein Brief erhalten mit der Summe der fälligen Miete , also eine Auflistung der geminderten Summe, die ich unmittelbar zahlen soll. Als "Entschädigung" hat man eine Lachhafte Summe mir davon erlassen, den Rest soll ich allerdings zahlen.
    So nun zur konkreten Frage, ab wann zahle ich nun wieder die volle MIete und ist es richtig das ich die geminderte Miete zurückzahlen soll? Ich hatte damals alles per Einschreiben geschickt.

    Freue mich um hilfreiche Antwort.

    Zarra aus Köln

  • Hallo Zarra,

    "Ich mindere seit November die MIete um 20 Prozent
    Nun habe ich ein Brief erhalten mit der Summe der fälligen Miete , also eine Auflistung der geminderten Summe, die ich unmittelbar zahlen soll. Als "Entschädigung" hat man eine Lachhafte Summe mir davon erlassen, den Rest soll ich allerdings zahlen.
    So nun zur konkreten Frage, ab wann zahle ich nun wieder die volle MIete und ist es richtig das ich die geminderte Miete zurückzahlen soll?
    Ab wann muss ich die volle Miete wieder aufnehmen?"

    Ich habe Dein Posting mal etwas reduziert auf das Wesentliche.
    Falls der VM einer Mietminderung seinerzeit nicht zugestimmt hat, schuldest Du ihm (wahrscheinlich) den geforderten Betrag. Eine Duldung bedeutet kein Anerkenntnis. Du solltest auf jeden Fall darauf achten, dass die Summe Deiner Mietrückstände die Summe von zwei Monatsbruttomieten nicht übersteigt, denn dann kann er den MV fristlos kündigen.

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