Zitat(...) Wenn der Mieter ein berechtigtes Interesse an der Untervermietung hat, kann er dies notfalls auch gerichtlich durchsetzen. Ein solches berechtigtes Interesse an der Untervermietung ist dann gegeben, wenn der Mieter vernünftige und nachvollziehbare wirtschaftliche und/oder persönliche Gründe anführen kann.
So ein Grund könnte sein, dass der Mieter nicht mehr über dieselben finanziellen Mittel wie zur Zeit des Mietvertragsabschlusses verfügt, (...)
Jemanden als seinen eventuell neuen Lebenspartner einziehen zu lassen ist der einfachere Weg, eine Untervermietung durchzusetzen ist glaube ich der sichere Weg für meine Gastgeberin. Denn somit hat sie die Möglichkeit sich durch einen Vertrag abzusichern, falls ich mal auf Koffein meine, die ganze Wohnung platt machen zu müssen (Nein, im Ernst, ich bin eigentlich so eine Art Wunschmieter... ruhig, sauber und absolut zuverlässig, da bestehen keine Zweifel, ich verstehe mich mit meiner Gastgeberin super!). ![]()