Darf der Verm. meine Wohnung kündigen wenn ich nicht mehr in der Wohng gemeldet bin?

  • Hallo!

    Ich habe folgendes Problem!

    Ich wohne mit meinem 25 jährigen Sohn in einer Mietwohnung die ich und mein Sohn seit 1988 bewohne. Im Mietvertrag stehen ich und meine geschiedene Frau die nicht mehr dort wohnt. Ich muss jetzt beruflich umziehen und zwingend meinen Hauptwohnsitz an meinem neuen Dienstort nehmen. Mit Nebenwohnung möchte ich wegen der Zweitwohnsitzsteuer in meiner alten Wohnung nicht gemeldet sein.

    Mein Sohn soll in der Wohnung wohnen bleiben. Die Miete würde ich weiterzahlen, ebenso alle Betriebskostenabrechnungen.

    Frage: Darf mein Vermieter (Wohnungsgesellschaft) mir kündigen wenn nicht ich selbst sondern nur mein Sohn (der nicht im Mietvertrag steht) die Wohnung bewohnt und ich nicht mehr in der Wohnung gemeldet bin?

    Nachtrag: Ich habe noch einen 1988 unterschriebenen DDR-Mietvertrag. Ich weiß nicht ob das vielleicht von Vorteil ist.

    2 Mal editiert, zuletzt von piko (15. August 2013 um 18:48)

  • Das Du nicht unter der Anschrift der gemieteten Wohnung gemeldet bist ändert nichts an dem Mietvertrag.

    Sprich solange alle vertraglichen Pflichten von Dir erfüllt werden gibt es eigentlich keinen Grund das der Vermieter Dir kündigt.

    DDR-Mietvertrag ist nur von Vorteil wegen der Kündigungsfrist für Dich, der Fälligkeit der Miete und der Renovierungsklausel.

    Einmal editiert, zuletzt von anitari (15. August 2013 um 19:06)

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