Mietvertrag unterschrieben, Vermieter will verkaufen

  • Guten Abend zusammen,

    jemand hat gerade einen sehr unangenehmen Anruf von seinem zukünftigen Vermieter bekommen.

    Seine Freundin und er haben einen Mietvertrag unterschrieben. Der Betroffene wurde nun von seinem zukünftigen Vermieter angerufen und ihm wurde gesagt, dass er sämtliche Wohnungen in dem Haus verkaufen möchte.

    Unter normalen Umständen könnte derjenige jetzt einfach zurücktreten und keiner Partei wäre ein Schaden entstanden. Leider hat der Betroffene vom Vormieter die Küche und einige anderen Gegenstände für ca. EUR 3200 übernommen (und bereits bezahlt) und auch sonst schon die restliche Wohnungsausstattung für ca. EUR 7000 zusätzlich erworben.

    Was kann, bzw. sollte der Betroffene tun?

    1. Kann er von dem Kaufvertrag (Küche und weitere Wohnungsgegenstände) mit der Vormieterin zurücktreten und die bereits bezahlten EUR 3200 zurückverlangen? Er kann mit der Küche in einer anderen Wohnung ja absolut nichts mehr anfangen?!

    2. Was macht der Betroffene mit den bereits gekauften Möbeln, wie Kleiderschrank, Sofa, etc. die unter Umständen nicht mehr in die neue Wohnung passen?

    Ich bedanke mich recht herzlich bereits im Voraus für Eure Antworten und Eure Unterstützung.

    Viele Grüße,
    Lars

  • Der Verkauf einer Wohnung bedeutet keineswegs, das dem Mieter der betroffenen Wohnung eine Kündigung ins Haus steht. Viele Käufer erwerben das auch nur als Geldanlage. Für den Mieter ändert sich am Mietvertrag nichts. Das wäre nur bei Eigenbedarf möglich.
    Wenn das dann soweit kommen sollte, melden Sie sich hier wieder.

  • Der Verkauf einer Wohnung bedeutet keineswegs, das dem Mieter der betroffenen Wohnung eine Kündigung ins Haus steht. Viele Käufer erwerben das auch nur als Geldanlage. Für den Mieter ändert sich am Mietvertrag nichts. Das wäre nur bei Eigenbedarf möglich.
    Wenn das dann soweit kommen sollte, melden Sie sich hier wieder.

    Aber woher soll der Mieter wissen, ob der neue Eigentümer nicht direkt einen Eigenbedarf anmeldet. So hat der Mieter die Gefahr die Wohnung zu renovieren und dafür erhebliche Kosten zu tragen, obwohl diese kurzfristig verkauft werden könnte.

  • [

    Das die Wohnungen verkauft werden sollen ändert doch nichts an dem Mietvertrag.

    Zurücktreten kann man von einem Mietvertrag nicht.

    Wenn die Wohnungen jetzt, nach Vertragsbeginn, einzeln als ETWs verkauft werden ist das doch nur zum Vorteil der Mieter.

  • Aber woher soll der Mieter wissen, ob der neue Eigentümer nicht direkt einen Eigenbedarf anmeldet. So hat der Mieter die Gefahr die Wohnung zu renovieren und dafür erhebliche Kosten zu tragen, obwohl diese kurzfristig verkauft werden könnte.

    Die Gefahr wegen Eigenbedarf gekündigt zu werden besteht, außer bei Wohnungsgesellschaften, doch immer.

  • Zitat

    Die Gefahr wegen Eigenbedarf gekündigt zu werden besteht, außer bei Wohnungsgesellschaften, doch immer.

    Aber bei der erstmaligen Umwandlung einer Wohnung in eine Eigentumwohnung gibt es Fristen für den Erwerber. Und dieser Kündigungsschutz beträgt mindestens 3 Jahre:

    K

  • Aber bei der erstmaligen Umwandlung einer Wohnung in eine Eigentumwohnung gibt es Fristen für den Erwerber. Und dieser Kündigungsschutz beträgt mindestens 3 Jahre:

    Richtig. Sofern die Umwandlung während der Mietdauer erfolgt.

    Allerdings geht aus der Frage nicht hervor ob sämtliche Wohnungen einzeln oder das Haus als Ganzes verkauft werden.

  • Larse:

    "Unter normalen Umständen könnte derjenige jetzt einfach zurücktreten"
    - Da bin ich nicht so sicher.

    "Leider hat der Betroffene vom Vormieter die Küche und einige anderen Gegenstände für ca. EUR 3200 übernommen (und bereits bezahlt) und auch sonst schon die restliche Wohnungsausstattung für ca. EUR 7000 zusätzlich erworben."
    - Risikoooo. Das ist Privatrecht und hat mit Mietrecht nichts zu tun.

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